Verwaltung

Personalausweis (vorläufig)

Der vorläufige Personalausweis ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine zu beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis wird nur ausgestellt, wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist und akuter Legitimationsbedarf besteht.

Beantragung eines vorläufigen Personalausweises

Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises ist persönlich vorzunehmen. Gleichzeitig ist der reguläre Personalausweis zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird direkt ausgestellt und ist für die Dauer von drei Monaten gültig. Der vorläufige Personalausweis kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 16. Lebensjahr ist die Beantragung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des vorläufigen Personalausweises sind folgende Unterlagen notwendig:

  • alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass- 1 biometrisches Lichtbild
  • Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch sowie evtl. Bescheinigungen zur aktuellen Namensführung

 - Kosten

10 Euro

Rechtsvorschriften

Personalausweisgesetz

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtig

Vom 21.03.2024 – 05.04.2024 bleibt die Außenstelle Mesum geschlossen. Ab dem 08.04. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.


Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro


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