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Informationen zum Haushalt Entwurf 2025
Informationen zum Haushaltsplan
Wir, die Mitarbeitenden des Finanzmanagements der Stadtverwaltung Rheine, möchten Sie darüber informieren, wie viel Geld wofür verwandt wird. In dem nachfolgenden Katalog sind die aus unserer Sicht interessantesten und wichtigsten Aufgaben dargestellt. Um die Übersichtlichkeit zu erhalten, handelt es sich dabei allerdings nur um einen Auszug aus dem gesamten Aufgabenspektrum der Stadt.
Sollten Sie Anregungen haben, teilen Sie uns diese gern per E-Mail an finanzmanagement@rheine.de mit. Wir freuen uns auf Ihre konstruktiven Vorschläge zur Verbesserung der Situation der städtischen Finanzen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Jahr 2025 mit ihren Anlagen und der Finanzplanung bis einschließlich zum Jahre 2028 wurde am 24. September 2024 dem Rat zugeleitet.
Sollten keine weiteren Informationen angezeigt werden, klicken Sie bitte oben rechts im grünen Feld "Informationen zum Haushalt 2025".
Kurz-Informationen zum Haushaltsplan 2025
Hier erhalten Sie alle wichtigen Daten auf einen schnellen Blick:
Haushaltspläne und Haushaltsreden (Downloads)
Den Haushaltsplan-Entwurf 2025 können Sie über den folgenden Link öffnen:
► Haushaltsplan-Entwurf 2025
Haushaltsrede des 1. Beigeordneten und Stadtkämmerer zur Einbringung des Haushalts- und Investitionsplanes 2025-2028, 404 KB
Ausländerbehörde - Zuschussbedarf 2025: -1.221.907 €
Erläuterungen
Dieser Aufgabenbereich teilt sich in folgende Hauptaufgaben auf:
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde regelt das Aufenthaltsrecht der in Rheine lebenden ca. 13.000 Ausländer. Dazu gehört die Erteilung bzw. Versagung von Aufenthaltstiteln, Duldungen und sonstigen erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Genehmigungen. Auch die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gehört zum Aufgabenbereich der Ausländerbehörde.
Einbürgerungsbehörde
Hauptaufgabe der Einbürgerungsbehörde ist die Bearbeitung von Anträgen auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Bauordnung und Denkmalschutz - Zuschussbedarf in 2025: -609.714 €
Erläuterungen
Zu den Aufgaben der Bauordnung gehören u. a:
- Durchführung der Verfahren nach den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften zur Errichtung/Erweiterung/Änderung baulicher Anlagen (Wohngebäude, gewerbliche Bauten usw.)
- Aufgreifen und Beseitigung baurechtlich illegaler Zustände
- Durchführung der Wiederkehrenden Prüfung
- Prüfung bautechnischer Nachweise wie Standsicherheits-, Schallschutz-, Wärmeschutznachweise usw.
- Durchführung der Verfahren nach den denkmalrechtlichen Vorschriften (Denkmalrechtliche Erlaubnis, Unterschutzstellungen usw.)
- Stellungnahme zu Förderanträgen für Denkmalpflegemaßnahmen.
Für die Durchführung der oben genannten Aufgaben werden in der Regel Gebühren fällig.
Bauverwaltung - Zuschussbedarf in 2025: -676.556 €
Erläuterungen
Die Bauverwaltung erhebt Beiträge für die erstmalige Herstellung, die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der beitragspflichtigen Grundstücke. Die Beitragserhebung kann sich auch auf einzelne Teileinrichtungen einer Straße, wie Fahrbahn, Gehwege, Radwege oder Beleuchtung beziehen. Diese Beiträge (sog. Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge) werden nur für Straßen erhoben, die zum Anbau bestimmt sind. Hierzu gehören insbesondere die Straßen in Wohngebieten.
Diese Einzahlungen dienen der teilweisen Deckung der jeweiligen Herstellungskosten und fließen in das Budget (5301) öffentliche Verkehrsflächen ein. Die Stadt Rheine hat einen unterschiedlich hohen prozentualen Anteil an den Herstellungskosten selbst zu tragen. Näheres ist in den Beitragssatzungen geregelt.
Bereitstellung schulischer Einrichtungen - Zuschussbedarf in 2025: -19.583.896 €
Erläuterungen
Die Stadt Rheine stellt im Zuge ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Schulträger die Schulgebäude mit den erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung und sorgt für die entsprechende Ausstattung an Lehr- und Lernmitteln.
Bürgerservice - Zuschussbedarf 2025: -1.936.272 €
Erläuterungen
Der Bürgerservice umfasst folgende Bereiche:
Bürgerbüro
Hauptaufgabe ist die Führung des Melderegisters der Stadt Rheine.
Eine weitere Aufgabe ist das Bearbeiten von Anträgen zur Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen sowie das Ausstellen von Kinderreisepässen und vorläufigen Reisedokumenten. Aber auch Führungszeugnisse, Führerscheine, Fischereischeine und Familienpässe können beantragt werden. Zudem ist das Bürgerbüro zuständig für amtliche Beglaubigungen, Unterschriftsbeglaubigungen und die Fundsachenverwaltung.
Personenstandswesen
In diesem Bereich, besser bekannt als „Standesamt“, werden die Geburtsbeurkundung, Sterbefallbeurkundung sowie die Durchführung und Registrierung von Eheschließungen vorgenommen.
Rentenversicherungsangelegenheiten
Die Stadt Rheine hält eine örtliche Stelle vor, die Bürger(inne)n in Rentenangelegenheiten Auskünfte erteilt und sie bei der Antragstellung unterstützt.
Feuerwehr/ Rettungsdienst - Zuschussbedarf 2025: -8.938.650 €
Erläuterungen
Die Stadt Rheine unterhält eine Feuerwehr, die aus freiwilligen und hauptamtlichen Feuerwehrleuten besteht. Die Feuerwehr benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine umfangreiche technische Ausstattung.
Folgende Aufgaben werden im Bereich der Feuerwehr erledigt:
- Gefahrenvorbeugung/-abwehr, vorbeugender Brandschutz, Mitwirkung beim Baugenehmigungsverfahren, Kontrolle von baulichen Anlagen und Brandschutzaufklärung (in Kindergärten, Schulen usw.)
- Gefahrenabwehr, Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistungen (z.B. auch Taucheinsätze) und sonstige Hilfeleistungen
Zudem ist das Personal der Feuer- und Rettungswache Rheine im Rettungsdienst des Kreises Steinfurt eingesetzt:
- Rettungsdienst-Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport und damit verbunden die Besetzung der nach Rettungsdienstbedarfsplan definierten Fahrzeuge (Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen)
- Besetzung des Rettungstransporthubschraubers, Gestellung des zur Besatzung gehörenden Notfallsanitäters mit Zusatzausbildung
Der Kreis Steinfurt erstattet die Kosten des Rettungsdienstes.
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement - Überschuss für 2025: 9.894.446 €
Erläuterungen
Beim Grundstücksmanagement werden die städtischen Grundstücke verwaltet sowie der Erwerb und Verkauf von Wohnbauland, Gewerbeflächen und sonstiger Flächen durchgeführt. Aktuell werden z.B. Wohnbaulandgrundstücke im Bereich der Eschendorfer Aue und im Europa Viertel zum Kauf angeboten.
Der Bereich Wohnmanagement befasst sich mit der städtischen Wohnbauförderung, der Wohnraumförderung (Wohngeld) und der Wohnraumsicherung und -versorgung.
Zum Bereich Finanzen der Stadt Rheine zählen die Bereiche Finanzmanagement (Haushaltsplanung), Geschäftsbuchhaltung, Zahlungsabwicklung, Beteiligungsmanagement sowie Steuern und Abgaben.
Die Steuererträge der Stadt sowie die allgemeinen Zuweisungen werden bei den Zentralen Finanzleistungen dargestellt (Sonderbereich 9).
Förderung junger Menschen und Familien - Zuschussbedarf in 2025: -18.637.269 €
Erläuterungen
In diesem Aufgabenbereich sind die Leistungen des Jugendamtes und der freien Träger zusammengefasst, die sich an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien und jungen Menschen orientieren. Darunter zählen Erziehungsfragestellungen, Trennungs- und Scheidungssituationen, Delinquenz von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, Kindesvernachlässigungen, Suchtprobleme u. v. m. Die Hilfen richten sich an ganze Familiensysteme bzw. an einzelne Mitglieder der Systeme. Dazu gehören auch vorbeugende Maßnahmen. Diese Pflichtaufgabe lässt sich in zwei große Blöcke unterteilen: Personalkosten und weitere Zuschüsse für Träger der Jugendhilfe für Beratungs- und Therapieleistungen, insbesondere für den Bereich der Erziehungsberatung, der Suchtberatung und der Beratung im Missbrauchs- und Misshandlungsbereich sowie Hilfen zur Erziehung - Förderung der gemeinsamen Wohnform für Mütter / Väter mit ihren Kindern und der Inobhutnahme (inbegriffen ist die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge).
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege - Zuschussbedarf in 2025: -21.323.718 €
Erläuterung
Das Land Nordrhein-Westfalen trägt einen Teil der Betriebskostenzuschüsse an den Tageseinrichtungen. Ferner wird von den Eltern in Abhängigkeit vom Einkommen ein Elternbeitrag gefordert. Neben diesen laufenden Kosten fallen im Einzelfall auch Kosten für den Aus- und Umbau von Tageseinrichtungen an. Je nach Art der Maßnahme werden im Einzelfall bis zu 90 % der Investition durch Landeszuschüsse refinanziert.
Gebäudemanagement - Zuschussbedarf in 2025: -2.770.629 €
Erläuterungen
Das Gebäudemanagement setzt sich aus dem Hochbau und der Zentralen Gebäudewirtschaft zusammen.
Der Hochbau ist für die Planung, Durchführung und Projektsteuerung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten als städtische Hochbaumaßnahmen nach den Leistungsphasen der HOAI und der AHO zuständig. Außerdem gehören neben baufachlichen Stellungnahmen (Dienstleistungen für Dritte) auch die Beratung und Betreuung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen an städtischen und privaten Denkmälern zum Aufgabengebiet.
Die Zentrale Gebäudewirtschaft umfasst die kaufmännische, infrastrukturelle und technische Bewirtschaftung städtischer bebauter Grundstücke sowie angemieteter Gebäudeflächen, die der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen, auf Basis des Mieter - Vermieter - Modells.
Die Gebäude sind gesamtstädtisch der Zentralen Gebäudewirtschaft zugeordnet. Im Rahmen interner Verrechnungen werden diese dem jeweiligen Leistungserbringer, wie z. B. Schulen, zugeordnet.
Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene - Zuschussbedarf in 2025: -1.418.473 €
Erläuterungen
Das Jugendamt wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das BGB vorgesehenen Fällen. Je nach Aufgabenfeld sind alle Teile der elterlichen Sorge oder Teilbereiche hieraus durch das Jugendamt wahrzunehmen. Die wesentlichen Aufgabenfelder beziehen sich auf die Vaterschaftsfeststellung, die Verfolgung der Unterhaltsansprüche und die Beurkundungen.
In den Fällen, in denen ein volljähriger Mensch sein Leben nicht mehr nach eigenen Vorstellungen führen kann, kommt die Bestellung eines Betreuers durch das Familiengericht in Betracht. Hierbei hat der Betreuer die Angelegenheit des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Speziell handelt es sich um das Führen von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz und die Durchführung der Gerichtshilfe nach dem Betreuungsbehördengesetz.
Mit dem Kreis Steinfurt besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, dass dieser die Aufgaben der Stadt Rheine nach dem Betreuungsbehördengesetz übernimmt. Dafür wird eine entsprechende Personalkostenerstattung gezahlt.
Hilfen für Asylbewerber - Zuschussbedarf in 2025: -581.983 €
Erläuterungen
Die Hilfen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) sind Pflichtleistungen, die die Stadt Rheine zu erbringen hat. In Rheine werden im Jahre 2025 schätzungsweise 300 Menschen die Hilfen nach dem AsylbLG erhalten.
Auf der Ertragsseite stehen Landeserstattungen, die im Rahmen einer Spitzabrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) berechnet werden.
Kinder- und Jugendarbeit - Zuschussbedarf in 2025: -1.946.284 €
Erläuterungen
Die Kinder- und Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung nach dem SGB VIII, wobei die Stadt Rheine die Art und den Umfang der Kinder- und Jugendarbeit selber festlegen muss. Dieses ist aktuell in dem neuen Kinder- und Jugendförderplan geschehen, der am 6. Oktober 2020 vom Rat der Stadt Rheine beschlossen wurde.
Mobilität - Zuschussbedarf in 2025: -17.701.886 €
Erläuterungen
Im Bereich „Mobilität“ werden Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen der Straßen, Radwege und Fußgängerbereiche einschließlich der erforderlichen Verkehrslenkung und -leitung geplant.
Die Erstellung von zentralen Verkehrsplänen (Verkehrsentwicklungsplan, Radverkehrspläne, ÖPNV-Konzepte etc.) ist genauso ein Aufgabenbereich, wie die Entwicklung von Konzepten zur Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsdämpfung sowie Verkehrsführung und Wegweisung für den ruhenden Verkehr und den Lieferverkehr der Innenstadt.

Musikschule - Zuschussbedarf in 2025: -1.660.700 €
Erläuterungen
Die Musikschule verfolgt als Bildungseinrichtung das Ziel, Schüler/innen an die Musik heranzuführen, Begabungen rechtzeitig zu erkennen, individuelle Förderungen sicherzustellen sowie studienvorbereitende Ausbildungen zu erteilen. Angeboten wird eine breite Auswahl zwischen Elementar- und Instrumentalunterricht auf der einen und Großgruppen- bis hin zum Einzelunterricht auf der anderen Seite.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Zuschussbedarf in 2025: -186.209 €
Erläuterungen
Der Bereich „Sicherheit und Ordnung“ ist besser bekannt als „Ordnungsamt“ und erfüllt vielfältige Pflichtaufgaben.
Gewerbeangelegenheiten
- An-, Um- und Abmeldung von Gewerben
- Durchführung von Verfahren zur rechtmäßigen Ausübung der Gewerbe (Erlaubnisse/Gewerbeuntersagungen, Gaststättenkontrollen etc.)
- Festsetzung von Märkten
- Planung und Durchführung der Wochenmärkte und der Kirmessen (Diese beiden Bereiche werden kostendeckend betrieben. Das heißt: Die Aufwendungen werden durch entsprechende Erträge gedeckt.)
Verkehr
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Überwachung des fließenden Verkehrs
- Verkehrslenkung und -sicherheit (Anordnung von Verkehrszeichen und -Verkehrseinrichtungen)
- Sondernutzung öffentlicher Flächen
Ordnungsmaßnahmen
Die Aufgaben dieses Bereiches ergeben sich aus den verschiedenen Gefahrensituationen und können daher nicht abschließend dargestellt werden.
Größere Aufgabengebiete sind
- Genehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen
- Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen
- Ordnungsbehördliche Bestattungen
- Maßnahmen nach dem Landeshundegesetz
- Maßnahmen bei Schädlingsbefall
- Bußgeldverfahren aus allen Bereichen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Zivil- und Katastrophenschutz
Dieser Aufgabenbereich umfasst die städtische Sachbearbeitung im Bereich Katastrophenschutz und vorbeugende Maßnahmen im Bereich Zivilschutz.
Öffentliche Spielplätze - Zuschussbedarf in 2025: -969.859 €
Erläuterungen
Die Stadt Rheine betreibt zur Zeit 130 öffentliche Spielplätze und Spielanlagen.
Das Budget wird für folgende Aufgaben eingesetzt
- Bau neuer und Renovierung bestehender Kinderspielplätze
- Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht
- Unterhaltung der bestehenden Spielanlagen einschließlich der Ersatzbeschaffung einzelner Spielgeräte
- Beteiligung von Kindern und Eltern an der Planung von Spielplatzprojekten
- Reinigungskosten und Gebühren nach vertraglichen Vereinbarungen
Offene Behindertenarbeit - Zuschussbedarf in 2025: -434.943 €
Erläuterungen
Die offene Behindertenarbeit in Rheine fördert zum einen Beratungsangebote der freien Träger mit Personal-, Sach- und Mietkostenzuschüssen.
Zum anderen wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben gefördert. Hierunter fallen Erholungsmaßnahmen, wie z. B. die Förderung der Stadtranderholung sowie die Förderung von Initiativen, Vereine und Verbände nach Richtlinien.
Offene Seniorenarbeit - Zuschussbedarf in 2025: -312.167 €
Erläuterungen
Ziel der offenen Seniorenarbeit ist es, dass älteren Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrem Lebensumfeld ermöglicht wird.
Politische Gremien - Zuschussbedarf in 2025: -871.912 €
Erläuterungen
Oberstes politisches Gremium ist in Rheine der Rat mit seinen Ausschüssen. Folgende Kosten sind hierin unter anderem enthalten:
Schul-IT - Zuschussbedarf in 2025: -2.254.114 €
Erläuterungen
Die Stadt Rheine stellt im Zuge ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Schulträger die digitale Infrastruktur sowie digitale Lehr- und Lernmittel zur Verfügung.
Service Organisation - Zuschussbedarf in 2025: -457.471 €
Erläuterungen
Die Produktgruppe „Service Organisation“ nimmt überwiegend Aufgaben für die Gesamtverwaltung wahr. Sie gliedert sich in folgende Produkte:
- Organisation, Digitalisierung, Prozessmanagement und Steuerungsunterstützung
- Technikunterstütze Informationsverarbeitung (TUIV)
- Zentrale Dienste
- Druckerei
- Statistik und Wahlen
Service Personal - Zuschussbedarf in 2025: -309.891 €
Erläuterungen
Zu der Produktgruppe „Service Personal“ gehören Personalbetreuung, Personalsteuerung und Personalentwicklung. Die Personalbetreuung ist interner Dienstleister der Beschäftigten der Stadt Rheine und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Technischen Betriebe Rheine und Kultur. In den Aufgabenbereich der Personalsteuerung und Personalentwicklung fallen u. a. das Gesundheitsmanagement und die Ausbildung von Nachwuchskräften.
Soziale Einrichtungen - Zuschussbedarf in 2025: -541.433 €
Erläuterungen
Die Stadt Rheine hält für den Personenkreis "Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten" drei Soziale Einrichtungen (Kremer Haus, Wohngruppe für junge Erwachsene und Treff 100) mit jeweils unterschiedlicher Ausrichtung und Angeboten vor.
Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sind u. a.:
Aus Freiheitsentziehung Entlassene, Personen ohne ausreichende Unterkunft und Nichtsesshafte. Zwei der drei städtischen Einrichtungen arbeiten über die Pflegesatzabrechnung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe kostendeckend, während die Stadt Rheine für die dritte Einrichtung die Personal-, Sach- und Gebäudekosten selber zu tragen hat.
Zu den drei sozialen Einrichtungen gehört seit März 2022 die Fachstelle für Wohnraumsicherung am Kardinal-Galen-Ring 98 in Rheine. Hier sollen gefährdete Mietverhältnisse (Räumungsklagen, Kündigung) befriedet werden. Das Projekt ist zu 80% vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialen des Landes NRW gefördert.
Soziale Transferleistungen - Zuschussbedarf in 2025: -7.194.387 €
Erläuterungen
Die Hilfen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) sind Pflichtleistungen, die die Stadt Rheine zu erbringen hat. Die Kosten für den Regelsatzanteil trägt der Bund, während die Kosten für die Unterkunft je zur Hälfte vom Kreis Steinfurt und von der Stadt Rheine getragen werden. In Rheine leben zurzeit ca. 5.100 Menschen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften. Für deren die Unterkunft betreffenden Kosten muss die Stadt Rheine -4.100 T€ aufbringen. Auch die Hilfen nach dem SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sind Pflichtleistungen, die die Stadt Rheine zu erbringen hat. Die Transferleistungen werden in voller Höhe vom Bund (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bzw. vom Kreis Steinfurt (Sozialhilfe) getragen, so dass der Stadt Rheine außer Personal- und Sachkosten keine Kosten entstehen. In Rheine leben zurzeit ca. 1.700 Menschen, die Hilfen nach dem SGB XII erhalten.
Sportförderung - Zuschussbedarf in 2025: -1.671.176 €
Erläuterungen
Tätigkeitsschwerpunkte sind die Unterstützung der Sportvereine durch Beratungen, finanzielle Zuwendungen sowie die Bereitstellung von Sportstätten (Turnhallen und Stadien) für den Schul- und Vereinssport. Die Fördervoraussetzungen richten sich nach den Sportförderrichtlinien.
Im Rahmen dieser Tätigkeiten werden unter anderem folgende Leistungen erbracht:
- Pflege und Unterhaltung der städtischen Sportanlagen
- Betriebskosten- und Sportanlagenpauschale für vereinseigene Sportanlagen
- Individuelle pauschale Grundförderung je Mitglied (Vereine mit mind. 50 Mitgliedern und einer Jugendquote von mind. 20 %)
- Zuschüsse zu investiven Maßnahmen an Vereine mit eigenen Sportanlagen
Mit den Mitteln der Sportförderung werden
- insgesamt 42 Sportvereine - darunter 38 mit vereinseigenen Anlagen - gefördert,
- 3 städtische Sportaußenanlagen unterhalten,
- in 29 Sporthallen Sportgeräte gewartet und Ersatzbeschaffungen vorgenommen und
Stadtbibliothek - Zuschussbedarf in 2025: -1.214.206 €
Erläuterungen
Die Stadtbibliothek stellt die Informationsversorgung für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie für Beruf und Freizeit sicher.
Zu diesem Zweck werden Literatur und andere Medien (auch digital) bereitgestellt und erschlossen, vermittelt und verliehen. Fachliteratur aus anderen Bibliotheken wird bei Bedarf beschafft (Fernleihe). Medien- und Informationskompetenz wird durch Schulungen vermittelt, selbst gesteuertes Lernen wird unterstützt. Regelmäßig wird die „Digitale Sprechstunde“ angeboten, bei der individuell die Nutzung digitaler Angebote erläutert werden. Leseförderung ist eine grundlegenden Aufgabe der Bibliothek, die in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen erfolgt. Regelmäßige Vorlesestunden für kleiner Kinder werden von ehrenamtlichen Vorleserinnen und Vorlesern gestaltet. Literarische Vorträge für Erwachsene werden regelmäßig angeboten. Die Bibliothek bietet Raum, Arbeitsplätze und WLAN für informelle Treffen, gemeinsames oder konzentriertes Arbeiten ohne Zugangshemmnisse an. Im Lesecafé können aktuelle Zeitungen und Zeitschriften gelesen werden.
Stadtplanung - Zuschussbedarf in 2025: -1.640.610 €
Erläuterungen
Die Stadtplanung hat die Aufgabe, die räumliche Entwicklung der Stadt und in erster Linie deren bauliche Entwicklung vorzubereiten, zu koordinieren und zu dokumentieren. Schlüsselbegriffe des Themenfeldes sind Komplexität, Steuerung und Zukunftsorientierung. Die Stadtplanung bezieht sich auf fünf unterschiedliche räumliche Ebenen bzw. Sachbereiche:
1. informelle räumliche Planungen und Konzeptionen,
2. vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung,
3. andere städtebauliche Satzungen,
4. Stadtgestaltung und Stadtbildpflege sowie
5. Stellungnahmen zu Planungen und sonstigen Vorhaben Dritter.
Zur Unterstützung dieser Ziele sind Gutachterkosten eingeplant.
Mit diesen Mitteln wird die Stadtplanung in die Lage versetzt, Expertisen und Planungswerke an externe Planungs- und Ingenieurbüros zu vergeben. Dieser Teil des Haushaltsplans stellt aber nur auf den ersten Blick eine rein freiwillige Aufgabe dar. In der Regel werden gutachterliche und planerische Leistungen von demjenigen Eigentümer oder Investor finanziert, der einen Vorteil aus der Planungsaufgabe zieht. Aber gerade bei den für die übergreifende Stadtentwicklung bedeutenden Fragestellungen ist die Stadt stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger gefordert, qualifizierte, objektive und verlässliche Aussagen zu treffen. In komplexen oder sehr speziellen Planungsfällen erfordert dies den „Einkauf“ einer externen Dienstleistung.
Beispielhaft fallen hierunter Machbarkeitsstudien, Rahmenpläne oder auch konkrete Ingenieursuntersuchungen von Lärmemissionen und naturschutzfachlichen Aspekten sowie Verträglichkeitsstudien bei Einzelhandelsvorhaben in benachbarten Gemeinden.
Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung- Zuschussbedarf in 2025: -5.208.183 €
Erläuterungen
Dieser Bereich bearbeitet folgende Themenbereiche:
- Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
- Lärmaktionsplanung Straße
- Umwelt- und Biotopschutz
- Planung öffentlicher Grünflächen und Spielplätze
- Biodiversität und Artenschutz
- Baumschutzsatzung
Aktuelle Projekte:
- Koordination und Umsetzung Masterplan 100% Klimaschutz
- Koordination und Umsetzung Masterplan Grün
- European Climate Adaptation Award - Qualitätsmanagementsystem zur Klimafolgenanpassung
Unterbringung, Beratung und Begleitung von Zuwanderern - Zuschussbedarf in 2025: -2.859.431 €
Erläuterungen
Die Betreuung von Zuwanderern beinhaltet u.a.
- Aufnahme und Unterbringung von zugewiesenen Zuwanderern
- sozialarbeiterische Beratung und Begleitung der zugewiesenen Zuwanderer in städtischen Unterkünften sowie die dazugehörige haustechnische Betreuung der städtischen Wohnungseinheiten
- Betreuungsangebot für besondere Zielgruppen (z. B. junge Erwachsene)
- Beratung zugewanderter und einheimischer Bewohner in Stadtteilen in Zuwandererfragen (Stadtteilbüros) (muttersprachliche Beratung in Türkisch, Arabisch, Russisch, Französisch und Englisch)
- Unterstützung von Einrichtungen und Vereinen im Stadtteil in Zuwanderungsfragen, Netzwerk- und Projektarbeit
- integrative/präventive Projekte zur Förderung von Zuwanderern
- Umsetzung des Migrations- und Integrationskonzeptes
- Hausmanagement im Begegnungszentrum Dorenkamp Mitte51
- Koordinierung der Bildung und Lernförderung von zugewanderten Menschen/Sprachkompetenzzentrum
- rechtskreisübergreifende Koordination des Einwanderermanagements
- Ankommensberatung von Neuzugewanderten Menschen in Rheine
- Unterstützung des Integrationsrates
Neben der gesetzlichen Verpflichtung, die zugewiesenen Zuwanderer unterzubringen, stellt die Umsetzung des Migrations- und Integrationskonzeptes mit den aktuellen Handlungsfeldern (Sprachförderung, Kita, Schule, Bildung, Sprache, Ausbildung, Arbeitsmarktzugang, Wirtschaft, Wohnen und dezentrales Unterbringungskonzept, bürgerschaftliches Engagement und Partizipation, Gesundheit, Prävention, psychologische Unterstützung, interkulturelle Öffnung von Verwaltung und Organisation, interreligiöser Dialog) einen weiteren Schwerpunkt dar.
Unterhaltsvorschussleistungen - Zuschussbedarf in 2025: -1.376.128 €
Erläuterungen
Die Hilfen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind Pflichtleistungen in Form von Unterhaltsausfallleistungen, die die Stadt Rheine zu erbringen hat. Leistungsempfänger sind Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) alleinstehender Mütter oder Väter ohne ausreichende Unterhalts- oder Rentenleistungen oder ohne ausreichendes sonstiges Einkommen.
Die Kostenbelastung der Unterhaltsvorschusszahlungen verteilt sich auf Bund (40%), Land (30%) und Kommune (30 %).
In Rheine leben zurzeit ca. 1.100 Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten.
Vermessung und Geodatenmanagement - Zuschussbedarf in 2025: -900.020 €
Erläuterungen
Das Vermessungsamt führt hoheitliche Katastervermessungen zur Erledigung eigener Aufgaben im Sinne des VermKatG NRW durch. Diese sind z.B. zur Abwicklung von Kaufverträgen oder Umlegungsregelungen erforderlich, um die entsprechenden Kaufflächen zu erwerben, zu tauschen oder auch zu verkaufen, um letztlich auch die Umschreibung im Grundbuch zu vollziehen. Die Vermessung ist zentrale städtische Dienststelle für die Bereitstellung von geometrischen Daten (sog. Geodaten) in allen Maßstabsebenen als Grundlage für städtische Planungen, Baumaßnahmen, Statistiken oder sonstigen Entscheidungen.
Der Bereich der Geoinformationsdienste führt und aktualisiert die kommunalen Geodaten und Geobasisdaten auf einem zentralen Geodatenserver und stellt diese Daten allen Fachabteilungen zur Erfüllung kommunaler Aufgaben zur Verfügung.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Rheine ist zuständig für die Erstattung von Verkehrswertgutachten und die Ermittlung von Richtwerten (Bodenwerte, Verkehrswerte, usw.). Grundlage für die Erfüllung dieser Aufgaben sind umfangreiche Datensammlungen, u.a. die Kaufpreissammlung. Die amtliche Wertermittlung ist eine Pflichtaufgabe nach § 192 ff. BauGB. Diese Produkte sind Grundlage für das behördliche Handeln und dienen im Allgemeinen der Markttransparenz.
In dem Bereich Bodenordnung werden auf Grundlage des Baugesetzbuches sämtliche Verfahren zur Grundstücksneuordnung als Pflichtaufgabe durchgeführt. Hauptzweck einer Umlegung ist, durch Änderung von Grundstücksgrenzen zweckmäßig gestaltete Grundstücke für eine bauliche oder sonstige Nutzung zu bilden.
Volkshochschule - Zuschussbedarf in 2025: -516.796 €
Erläuterungen
Die Volkshochschule sichert, als Pflichtaufgabe einer Kommune, die Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten auf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Weiterbildungsgesetzes vom 14. April 2000, geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2005.
Auf der Grundlage dieses Weiterbildungsgesetzes führt die Volkshochschule Lehr-, Informations- und Beratungsveranstaltungen zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung durch. Die Angebote der Volkshochschule sind weitreichend und umfassen die Felder Politik, Gesellschaft, Umwelt, Sprachen und elektronische Datenverarbeitung mit dem Ziel des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen, Kultur, Pädagogik, Psychologie und Gesundheit. Ziele sind dabei die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten mit Zertifikationsmöglichkeiten in den beschriebenen Feldern. Ebenso werden Sprach- und Integrationskurse auf allen Niveaustufen als Teil der städtischen Aktivitäten zur Integration von Migrant/innen durchgeführt.
Mit den vorhandenen Mitteln werden über 850 Veranstaltungen mit mehr als 13.000 Teilnehmer/innen und rund 19.000 Unterrichtsstunden durchgeführt.
Zentrale Finanzleistungen - Überschuss in 2025: 106.289.400 €
Erläuterungen
Zu den Zentralen Finanzleistungen zählen alle Finanzströme, die nicht auf die fachbezogenen Teilergebnis- und Teilfinanzpläne aufgeteilt werden und dem städtischen Gesamthaushalt dienen.
Die Stadt Rheine erhält Steuererträge und allgemeine Zuweisungen und beteiligt sich an überregionale Aufwendungen durch Umlagen.
Die Beteiligungen der Stadt Rheine werden im Bereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement dargestellt (Produktbereich 4).
Zentrale Leistungen für Schüler/innen - Zuschussbedarf in 2025: -13.680.562 €
Erläuterungen
Hier werden Schülerfahrtkosten und Betreuungsangebote an den Schulen dargestellt.
Nach den Vorgaben des Schulgesetzes und der Schülerfahrkostenverordnung werden Schüler/innen die Fahrtkosten zur Schule erstattet (Busfahrkarten, Pkw-Entschädigungen etc.). Durch die normativen Vorgaben ergibt sich in diesem Bereich kein Handlungsspielraum. In diesem Bereich liegen auch die Hauptausgaben.
Das Angebot an Ganztagsbetreuungsplätzen entwickelt sich entsprechend der steigenden Nachfrage seit Jahren weiter. Insoweit wird in Zukunft mit tendenziell steigenden Zuschussbedarfen im Bereich der Betreuung gerechnet.
Hinzu kommt, dass die räumlichen Kapazitäten an vielen Schulen mittlerweile ausgereizt sind, sodass Beschlüsse zum weiteren Angebotsausbau neben steigenden Aufwendungen entsprechende Investitionen erfordern würden, um die räumlichen Bedingungen zu schaffen (z.B. Betreuungsräume).
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 284
Fax: 05971 939 8 284
E-Mail: beate.buelhoff@rheine.de