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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Bei der Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum hat der Eigentümer öffentliche Mittel als Darlehen (Stadt oder Land) in Anspruch genommen, als Gegenleistung verpflichtet er sich, die Wohnung nur Mietern mit einem Wohnberechtigungsschein zum Gebrauch zu überlassen.

Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Grundsätzlich können sowohl Alleinstehende als auch Personen mit Angehörigen einen WBS bekommen.

Wohnberechtigungsscheine werden für eine begrenzte Wohnfläche bzw. Zimmeranzahl ausgestellt:

Haushaltsgröße

Wohnungsgröße

1 Person

50 qm

2 Personen

2 Wohnräume   oder    65 qm

3 Personen

3 Wohnräume   oder    80 qm

4 Personen

4 Wohnräume   oder    95 qm

5 Personen

5 Wohnräume   oder  110 qm

Eine Überschreitung dieser Grenzen ist in den meisten Fällen aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes nicht möglich.

Die Einkommensgrenze ist abhängig von den zum Haushalt gehörenden Personen. Da die Berechnung immer individuell ist, bitten wir Sie, sich mit den auf Seite 3 genannten Unterlagen im Formular „Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins / Informationen zum Wohnberechtigungsschein“ an uns zu wenden. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch. Den Antrag können Sie ausdrucken und ausgefüllt mit allen Nachweisen an WBS@rheine.de als PDF senden. Alternativ liegen die Formulare im Neuen Rathaus an der Information aus und können an der Information im Neuen Rathaus abgegeben oder in den silbernen Briefkasten im Alten Rathaus 1.OG eingeworfen werden.

Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare benötigen, wenden Sie sich gerne an die Formularhilfe der Caritas Rheine. 

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 10 €. 

Nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins wird die Gebühr fällig und ist zu überweisen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir kein Bargeld annehmen können.


Adresse
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Zimmer 23
05971 939 8629
Besuchszeiten

Mo 11:00 - 12:00

Do 11:00 - 12:00

Melden Sie sich aber gerne auch telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses.

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Zimmer 23
05971 939 8623
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich.

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Zimmer 23
05971 939 8446
Besuchszeiten

Mo 11:00 - 12:00

Do 11:00 - 12:00

Melden Sie sich aber gerne auch telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses.

Online-Dienste / Formulare
Merkblätter & Richtlinien
FB 4 - Wohnmanagement FB 4 - Wohnmanagement, 87 KB
Einkommenserklärung für den Wohnberechtigungsschein und Zinssenkung Einkommenserklärung für den Wohnberechtigungsschein und Zinssenkung, 130 KB
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins, 522 KB
Selbstauskunft selbstständige tätige Person Selbstauskunft selbstständige tätige Person, 60 KB

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Stichwörter
WBS
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