Verwaltung
Rettungsdienst
Er hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen sowie diese Personen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit in ein geeignetes Krankenhaus zu transportieren.
Unter Notfallrettung versteht man die schnellst mögliche und qualifizierte Hilfe für akut verletzte oder erkrankte Personen. In der Notfallrettung bemühen sich Notärzte und Rettungsassistenten um die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen, stellen die Transportfähigkeit her und begleiten den Patienten in die nächste geeignete und aufnahmebereite Versorgungseinrichtung. Dieses wird in den meisten Fällen ein Krankenhaus sein, aber auch der Transport in eine geeignete Arztpraxis ist denkbar, z.B. bei kleineren Verletzungen.
Der qualifizierte Krankentransport zählt ebenfalls zu den Aufgaben des Rettungsdienstes. Er beinhaltet den Transport und die Überwachung von Nicht-Notfallpatienten. Der Rettungsdienst befördert Kranke, Verletzte oder Hilfsbedürftige, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist (qualifizierter Krankentransport).
Die Polizei hat die Notrufnumer 110 oder 112
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Dienststellenleiter FuRW - Johannes Hellermann
Stellv. Dienststellenleiter FuRW - Markus Preckeler
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