Verwaltung

Vormundschaft

Das Jugendamt wird Vormund eines Kindes, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Dies kann der Fall sein, wenn

  • ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann,
  • die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht; ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird,
  • den Eltern die elterliche Sorge durch ein Familiengericht entzogen worden ist.

Die Bestellung zum Vormund erfolgt durch das Familiengericht.

Rechtsvorschriften

BGB, SGB VIII, FamFG

Adresse
Frau Stefanie Brüggemeier
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 621
Fax: 05971 939 8 621
Zimmer: 407
Besuchszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

 

 


Herr Thomas Exler
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 146
Fax: 05971 939 8 146
Zimmer: 410
Besuchszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.


Herr R. Fiekers
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 387
Fax: 05971 939 8 387
Zimmer: 409
Besuchszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.


Frau Ute Laurenz
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 148
Fax: 05971 939 8148
Zimmer: 408
Besuchszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.


Frau Anja Wenkers
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 147
Fax: 05971 939 8147
Zimmer: 411
Besuchszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.


Merkblätter & Richtlinien
Zuständigkeiten im Bereich Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschussleistungen, 50 KB

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Stichwörter
Sorgerecht, Gericht, Pflegschaften, Vertretung für Kinder


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