Verwaltung
Vergnügungssteuer
Die Apparatesteuer sowie die Steuer auf Vergnügungen besonderer Art.
Alle Informationen dazu sowie die dafür notwendigen Satzungen und Formulare finden Sie daher auf der jeweiligen Seite!
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Adresse
Frau A. Betcher
Grundbesitzabgaben rechts der Ems, Vergnügungssteuer
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 604
Fax: 05971 939 663
E-Mail: steuerverwaltung@rheine.de
Zimmer: 322
Besuchszeiten
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Herr T. Schürbrock
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 303
Fax: 05971 939 663
E-Mail: steuerverwaltung@rheine.de
Zimmer: 324
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Merkblätter & Richtlinien
FB 4 - Kommunale Aufwandssteuern, 70 KB
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