Verwaltung

Zinssenkungsanträge / Zinssenkungsbescheinigung

Zinssenkungsanträge werden den Fördernehmern zusammen mit der Mitteilung über die Zinsanhebung von der NRW.Bank zur Verfügung gestellt.

Eine Senkung des Zinssatzes ist möglich, sofern bei einer Prüfung der Einkommensverhältnisse festgestellt wird, dass die maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als den von der NRW.Bank genannten Prozentsatz überschritten wird. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörender Personen.

Der mit dem Bestätigungsvermerk (Einkommensbescheinigung) versehene Antrag wird an die NRW.Bank weitergeleitet. Da die Berechnung des Einkommens und der Einkommensgrenze immer individuell ist rufen Sie uns an oder kommen während der Öffnungszeiten vorbei.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ermittlung des Einkommens werden Einkommensnachweise des vergangenen Kalenderjahres bis zum Zeitpunkt der Antragstellung benötigt.

Rechtsvorschriften

Die Verzinssung von Wohnraumförderungsdarlehen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den §§ 31 bis 38 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Adresse
Merkblätter & Richtlinien
FB 4 - Wohnmanagement, 44 KB

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