Verwaltung
Zinssenkungsanträge / Zinssenkungsbescheinigung
Eine Senkung des Zinssatzes ist möglich, sofern bei einer Prüfung der Einkommensverhältnisse festgestellt wird, dass die maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als den von der NRW.Bank genannten Prozentsatz überschritten wird. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der zum Haushalt gehörenden Personen.
Da die Berechnung des Einkommens und der Einkommensgrenze immer individuell ist, rufen Sie uns an oder kommen während der Öffnungszeiten vorbei. Bitte melden Sie sich frühzeitig, da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie eine Kopie der Ihnen von der NRW.Bank zugesandten Unterlagen zusammen mit dem Antragsvordruck der Stadt Rheine bei uns ein. Für die Ermittlung des Einkommens werden Einkommensnachweise für die letzten zwölf Monate vor der Antragstellung benötigt. Darüber hinaus wird für jedes Haushaltsmitglied mit Einkommen ein separates Formular „Einkommenserklärung“ benötigt. Hiermit wird bestätigt, dass alle Einkünfte mitgeteilt wurden. Zudem können Unterlagen wie Schulbescheinigungen, Nachweise zu Schwerbehinderung oder Pflegegrad etc. erforderlich sein. Veränderungen in den kommenden elf Monaten sind zwingend anzugeben. Gerne besprechen wir die erforderlichen Unterlagen für Ihren Einzelfall vorab telefonisch mit Ihnen.
Die Einkommensprüfung ist in jedem Falle kostenpflichtig, auch, wenn Sie die von der NRW. Bank mitgeteilte Grenze überschreiten.
Nur die Einkommensbescheinigung wird durch die Stadt Rheine ausgestellt.
Anschließend ist diese mit dem Originalantrag der NRW.Bank durch Sie an die NRW.Bank weiterzuleiten.
Rechtsvorschriften
Die Verzinsung von Wohnraumförderungsdarlehen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den §§ 31 bis 38 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Mo 11:00 - 12:00
Do 11:00 - 12:00
Melden Sie sich aber gerne auch telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses.
Mo 11:00 - 12:00
Do 11:00 - 12:00
Melden Sie sich aber gerne auch telefonisch oder per E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses.
Antrag Einkommensbescheinigung, 246 KB
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