Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the straubing.de website. Please note that Straubing has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Sie ist einem Ausländer/ einer Ausländerin zu erteilen, wenn

  • er/sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt
  • der Lebensunterhalt gesichert ist
  • er/ sie mindestens 60 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat
  • keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegen stehen
  • er/sie arbeiten darf, soweit er/sie Arbeitnehmer/in ist er oder sie die Erlaubnis für eine dauernde Erwerbstätigkeit besitzt
  • ausreichende Kenntnisse über die deutsche Sprache vorhanden sind
  • er/sie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland hat
  • genügend Wohnraum für sich und seine/ihre Familienangehörigen vorhanden ist
Rechtsgrundlagen

Aufenthaltsgesetz (§ 9 AufenthG)


Online-Dienste / Formulare
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto auf rheine.de haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Hinterlegung eines Benutzerprofils zur Verwendung bei registrierungspflichtigen Online-Dienstleistungen in unserem Bürgerportal (z.B. Antragstellung Online, Nutzung interaktiver Formularservices).

Sie besitzen noch kein Benutzerkonto? Dann können Sie sich hier kostenfrei registieren.

neu registrieren