Verwaltung

Wohnungsbauförderung

Die Stadt Rheine verfolgt das Ziel, Familien oder Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen.

Zudem soll zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs der Mietwohnungsbau gefördert werden.

Bereits im Jahr 1997 wurde daher ein Wohnungsbauprogramm erarbeitet. Dieses sieht vor, dass Eigentümer von planbegünstigten Grundstücken, die als Wohnbauland entwickelt wurden, 2,5 Prozent des Erlöses für das verkaufte Grundstück in einen eigenen Fördertopf einzahlen mussten. Dieser sogenannte Sozialbeitrag dient nun zur Finanzierung der städtischen Wohnungsbauförderung.

Begünstigte dieser Förderung sind

Eigennutzer, deren Haushalte die Einkommensgrenze des § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) einhalten bzw. bis max. 40 % überschreiten.

Investoren, die Wohnungen errichten, die vom Land NRW öffentlich gefördert werden und einer Belegungs- und Mietbindung unterliegen.

Um einen solchen einmaligen Baukostenzuschuss erhalten zu können, muss das Förderobjekt in einem Gebiet liegen, in dem der Sozialbeitrag erhoben wurde. In der Regel kann der vorherige Grundstückseigentümer darüber Auskunft geben, ob ein Sozialbeitrag abgeführt wurde oder nicht. Der Förderbetrag wird erhöht, wenn der Antragsteller Maßnahmen durchführt, die geeignet sind, die Entstehung von Betriebskosten zu verhindern oder deren Höhe zu mindern. Die Stadt Rheine gewährt nach einem Maßnahmenkatalog (zum Beispiel Solaranlage, Photovoltaikanlage, Heizung auf der Basis erneuerbarer Energien, Regenwassernutzung) dann ebenfalls einen Zuschuss.

Wer also einen solchen Baukostenzuschuss erhalten möchte, muss diesen schriftlich bei der Stadt Rheine, Wohnmanagement beantragen. Der Bau- oder Folgekostenzuschuss kann nur im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt werden. Auf die Bewilligung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.

Weitere Informationen insbesondere zu den bestehenden Förderprogrammen des Landes NRW erhalten Sie beim Bauamt des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de. Zudem verweisen wir im Ortsrecht auf die beiden Richtlinien zur Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen.

Richtlinie für die Vergabe von städt. Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung von eigengenutzten Familienheimen und Eigentumswohnungen, 75 KB
Richtlinie für die Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindun, 811 KB
Adresse
Frau Y. Kasprzak
Produktverantwortliche Wohnmanagement
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
Telefon: 05971 939 451
Fax: 05971 939 8451
Zimmer: 24
Besuchszeiten

Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch oder per E-Mail. Eine Terminabsprache ist in Einzelfällen möglich. 


Merkblätter & Richtlinien
Antrag auf eigengenutzte Familienheime und Eigentumswohnungen, 363 KB
Antrag Wohnungsbauförderung für öffentlich geförderte Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung, 348 KB
Einkommenserklärung städt. Wohnungsbauförderung, 135 KB
FB 4 - Wohnmanagement, 44 KB

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Stichwörter
Mietwohnungsbau, Sozialer Wohnungsbau, städtische Wohnungsbauförderung, Baukostenzuschuss


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