Verwaltung

Kampfmittelerkundung und -beseitigung

Ordnungsbehördliche Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr im Bereich der Kampfmittelerkundung und -beseitigung

Die Stadt Rheine wurde im 2. Weltkrieg aufgrund ihrer strategisch wichtigen Lage sehr stark bombardiert. Daher ist es unablässig, dass bei Vorhaben, die einen Eingriff ins Erdreich verlangen, geprüft wird, ob Maßnahmen der Kampfmittelerkundung und gegebenenfalls der Kampfmittelbeseitigung erforderlich werden. Sofern ein Vorhaben in einem Bereich der eine Kampfmittelbelastung vermuten lässt durchgeführt werden soll, ist eine detaillierte Luftbildauswertung vom Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg anzufordern.

Hier werden Luftbilder, die die Alliierten nach den Bombardierungsflügen gemacht haben, ausgewertet und auf Grundlage der Bildauswertung gegebenenfalls Maßnahmen zur Kampfmittelüberprüfung empfohlen. Dabei unterscheidet man zwischen einer Flächen- und einer Tiefendetektion. Der gesamte Prozess von der Kampfmittelerkundung über die Kampfmittelüberprüfung, Entschärfung, mögliche Evakuierungsmaßnahmen bis hin zur Kampfmittelbergung wird ordnungsbehördlich begleitet.

Weitere Infortmationen

► Internetseite der Bezirksregierung Münster

 - Kosten

Gemäß Runderlass des Innenministeriums NRW vom 09.11.2007 werden die Kosten der Kampfmittelerkundung, -überprüfung und -beseitigung vom Land NRW getragen. Dies gilt nicht für bundeseigene Liegenschaften sowie für ehemals bundeseigene Liegenschaften. Hier sind sämtliche Kosten vom Grundstückseigentümer oder -erwerber zu tragen.

Die zur Detektion erforderlichen vorbereitenden und nachbereitenden Aufwendungen und Kosten gehen zu Lasten des Veranlassers. Hierzu gehören unter anderem:

  • Einmessung inklusive auspflocken der zu bebauenden Fläche
  • Abtrag von Oberböden bis zur Geländeoberkante zum Zeitpunkt der Kriegsbeeinflussung beziehungsweise bis zum gewachsenen Boden
  • Herstellung einer begehbaren Fläche durch zum Beispiel Entfernung des Grünbewuchs
  • Beseitigung von Störeinflüssen auf oder in der Nähe der zu untersuchenden Flächen wie beispielsweise Fahrzeuge, Container, mobile Zäune, Oberflächenversiegelungen oder Aufschüttungen
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Erdeingriffen

Rechtsvorschriften

  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Adresse
Herr Andreas Hüntemann
Europa-Viertel am Waldhügel (ehem. Damloup-Kaserne) Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 438
Fax: 05971 939 8 438
Zimmer: 1.14
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Frau Susanne Evelt
Europa-Viertel am Waldhügel (ehem. Damloup-Kaserne) Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 422
Fax: 05971 939 8 422
Zimmer: 1.12
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Stichwörter
Bomben, Kampfmittel, Weltkrieg


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