Verwaltung

Teilung von bebauten Grundstücken

Wer ein Grundstück teilen möchte, benötigt unter Umständen eine Teilungsgenehmigung (§ 7 BauO NRW 2018) durch die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Rheine.

Dies ist der Fall, wenn

  •             das Grundstück bebaut ist
  •             für das Grundstück eine Baugenehmigung existiert oder
  •             auf dem Grundstück im Wege einer Genehmigungsfreistellung gebaut werden darf

§ 7 (1) BauO NRW 2018, Teilung von Grundstücken
Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. (…)

Handelt es sich nicht um ein oben beschriebenes Grundstück, kann auf Antrag ein entsprechendes Zeugnis (sogenanntes "Negativzeugnis") erstellt werden.

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen (§ 7 (2) BauO NRW),

HINWEISE

Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, sind diese im Teilungsverfahren oder zusätzlich in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Bau- oder Abweichungsanträge zu stellen und/oder Baulasten eintragen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular

Bitte verwenden Sie den amtlichen Vordruck "Grundstücksteilung/Negativzeugnis" (Anlage I/5 zur Verwaltungsvorschrift der Bauprüfverordnung). Das Antragsformular muss vom Antragstellenden sowie von der oder dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur unterzeichnet werden.

Lageplan

Bitte reichen Sie den amtlichen Lageplan in vierfacher Ausfertigung (im Maßstab nicht kleiner als 1:500) ein. Der Lageplan muss von einer Vermessungsingenieurin oder einem Vermessungsingenieur beziehungsweise vom Katasteramt angefertigt worden sein. Der Plan darf nicht älter als sechs Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein. Die Lagepläne sind 4-fach einzureichen.

 - Kosten

Die Verwaltungsgebühren betragen mindestens 50 Euro und maximal 250 Euro. Die genauen Gebühren hängen von der Anzahl der betroffenen bebauten Grundstücke und dem Aufwand ab.

Rechtsvorschriften

  • Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
  • Gebührengesetz (GebG NRW)
Adresse
Frau Angelika Walterbach
Europa-Viertel am Waldhügel (ehem. Damloup-Kaserne) Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 424
Fax: 05971 939 8 424
Zimmer: 1.12
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   



-->
Stichwörter
Teilung, Vermessung


Zurück zur Ergebnisliste


Kontakt

Stadtplan

Bauen in Rheine

KInderbetreuung

Kontakt Bürgerbüro