Verwaltung

Gesunderhaltung

Das Ordnungsamt Rheine ist für die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Rheine zuständig.

Im gesamten Stadtgebiet sind Menschen und Tiere vor übertragbaren Krankheiten, Seuchen, Sucht oder psychischen Krankheiten zu schützen.

Seuchenhygienische Schutzmaßnahmen

  • Erfassung, Dokumentation und Übermittlung der Krankheitsfälle beziehungsweise Erkrankungshäufungen gemäß Infektionsschutzgesetz
  • Durchführung von Kontrolluntersuchungen und Ermittlungen zum Krankheitsgeschehen
  • Annahme von Stuhlproben zur Weitergabe an die Landesuntersuchungsanstalt zur Analyse
  • Betreuung und Beratung bei Krankheitskontakt
  • Einleitung und Überwachung antiepidemischer Maßnahmen bei Erkrankungshäufungen, zum Beispiel Desinfektion, Tätigkeitsverbote, Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Indikationsimpfungen Kontrolle der Infektionsausbreitung und Beurteilung der epidemiologischen SituationInformationen zum Schutz vor Übertragung und Infektion

Für Information und Aufklärung zu speziellen Erkrankungen, zum Beispiel zu infektiösen Darmerkrankungen, Hepatitiserkrankungen, Erkrankungen nach Zeckenbiss
stehen Ihnen unsere unten genannten Mitarbeiter gern zur Verfügung.

Rechtsvorschriften

Bundesseuchengesetz, PsychKG, OBG



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