Verwaltung
Einbürgerung
Wesentliche Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind
- langjähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- soziale Integration
- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
Die Anlaufstelle der Einbürgerungsbehörde befindet sich ab dem 02.12.2024 in Zimmer 265 im Neuen Rathaus.
Für folgende Dienstleistungen stehen von Montag bis Donnerstag, 9:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr online Termine zur Verfügung:
- Antragsabgabe
- ausführliche persönliche Beratung (telefonische Beratung weiterhin bevorzugt)
In den Zeiten von 8:30 - 9:00 Uhr, 11:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr ist eine Vorsprache auch ohne Termin möglich.
Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen und den Verfahrensablauf erhalten Sie außerdem unter der Informationsseite der Bundesregierung. https://www.xn--einbrgerung-whb.de/index.php
Erforderliche Unterlagen
In dem persönlichen Gespräch erfahren Sie auch, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
- Kosten
Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Person. Werden minderjährige Kinder zusammmen mit ihren Eltern eingebürgert, so reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro pro Kind.
Rechtsvorschriften
Staatsangehörigkeitsgesetz
Bitte beachten Sie: Aufgrund eines stark erhöhten Antragsaufkommens im Bereich der Einbürgerungen ist aktuell mit erheblichen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Wir sind bemüht, die Wartezeiten kontinuierlich zu verkürzen. Wir bitten von Rückfragen zum Bearbeitungsstand im laufenden Verfahren abzusehen und bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. |
Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).
Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).
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Der Zugang zur Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten (Mo-Do 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr, Fr 08.30 – 12.00 Uhr) möglich.
Hierzu vereinbaren Sie bitte Vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).
Sollten Sie die Ausländerbehörde zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Hier können Sie direkt einen Online-Termin vereinbaren: Termin Online buchen
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