Verwaltung
Verpflichtungserklärung
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem die Vorlage einer sogenannten Verpflichtungserklärung.
Mit dieser Verpflichtungserklärung übernimmt der Bürger aus Rheine, der einen Verwandten oder Bekannten einladen möchte, die Verpflichtung, sämtliche durch den Aufenthalt im Bundesgebiet entstehenden Kosten zu übernehmen. Dazu gehören neben den Kosten für Wohnung und Verpflegung auch die Kosten einer eventuell notwendigen medizinischen Behandlung im Krankheitsfall.
Seit dem 01.06.2004 verlangen die deutschen Auslandsvertretungen schon bei Beantragung des Visums den Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Diese Krankenversicherung kann vom Gastgeber oder vom Besucher abgeschlossen werden. Die Mindestdeckung muss 30.000 € betragen und die Versicherung muss eine Geschäftstelle in einer der sog. Schengen-Staaten oder in der Schweiz oder Liechtenstein haben. Türkische Staatsangehörige, die ausschließlich nach Deutschland zu Besuch reisen wollen und die einen Versicherungsschein des türkischen Sozialversicherungsträgers besitzen, benötigen in der Regel keine zusätzliche Reisekrankenversicherung.
Die Verpflichtungserklärung wird von der Stadt Rheine auf einem amtlichen Formular erstellt. Für die Erstellung sind die Angabe der persönlichen Daten des Besuchers, wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Ort sowie der Wohnort erforderlich.
Mit der Verpflichtungserklärung, die dem Besucher vom Einladenden im Original zugesandt werden muss, spricht der Ausländer bei der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat vor und beantragt das Visum. Über die Erteilung eines Visums entscheidet dann alleine die Deutsche Botschaft.
Informationen über die Visapraxis der deutschen Auslandsvertretungen erhalten sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
► https://www.auswaertiges-amt.de/de/
Unter dem Punkt "Formulare" auf dieser Seite können Sie sich den Vordruck und eine Erklärung, in der Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Verpflichtungsgeber informiert werden, herunterladen und ausdrucken. Die Erklärung muss bei der Ausländerbehörde unterschrieben mit den im Formular aufgeführten Nachweisen vorgelegt werden. Den ausgefüllten Vordruck, in dem Sie Angaben zu Ihrer Person und zum Besucher machen, können Sie uns selbstverständlich vorab faxen oder mailen, damit wir das amtliche Formular für Sie vorbereiten können. Bei Selbständigkeit empfehlen wir die Vorabeinreichung, da die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nimmt.
Bitte vergessen Sie nicht, bei der Abholung Ihren Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel und einen Einkommensnachweis mitzubringen. Ihr persönliches Erscheinen zur Abholung und Gebührenzahlung ist unbedingt erforderlich.
- Kosten
Gebühr: 29 Euro
Rechtsvorschriften
§ 68 Aufenthaltsgesetz
Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).
Der Zugang zur Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten (Mo-Do 08.30 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr, Fr 08.30 – 12.00 Uhr) möglich.
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