Verwaltung
Integrationsratswahl
Der Integrationsrat ist das Sprachrohr der Menschen mit Migrationshintergrund. In diesem Gremium arbeiten zur Zeit zehn direkt gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Migrationshintergrund mit fünf Mitgliedern des Rates auf Augenhöhe zusammen. Im Fokus stehen die vielfältigen Fragen rund um das Thema der Integration.
Integrationsratswahl
Die Integrationsratswahl findet am 14. September 2025 statt.
Wie setzt sich der Integrationsrat zusammen?
- 12 Migrantenvertreter/-innen (2/3)
- 6 Ratsmitglieder (1/3)
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
- nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat („Kind ausländischer Eltern“)
Darüber hinaus muss die Person
- am Wahltag 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechszehnten Tag vor der Wahl in der Stadt Rheine ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer,
- auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Abs. 2 Nummer 2 (unterliegen nicht der deutschen Gerichtsbarkeit) oder 3 (Diplomaten) keine Anwendung findet oder
- die Asylbewerber sind
Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürger/-innen, die
- am Wahltag 18 Jahre alt sind,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Stadt Rheine ihre Hauptwohnung innehaben
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wie kann ich mich aufstellen lassen?
Alle erforderlichen Formulare für das Wahlvorschlagsverfahren können Sie beim Wahlleiter (Wahlamt) der Stadt Rheine anfordern. Fristende zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist der 7. Juli 2025 um 18 Uhr.
öffentliche bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung des Wahltages und der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Rheine am 14. September 2025 - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 19 der Stadt Rheine am 21.05.2025 Seite 107-109
Amtsblatt 2025 - 19 vom 21.05.2025, 256 KBÖffentliche Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder vom 21.05.2025 - Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 19 der Stadt Rheine am 21.05.2025 Seite 96-106
Amtsblatt 2025 - 19 vom 21.05.2025, 256 KBWo wird gewählt?
Die Integrationsratswahl ist eine dezentrale Wahl in den 48 Wahllokalen im Stadtgebiet.
Ab wann kann man per Briefwahl/vor Ort wählen?
Das Wahlamt im ersten Obergeschoss des Neuen Rathauses öffnet voraussichtlich am 11.08.2025.
Einen Wahlschein kann man bereits ab dem 4. August 2025 beantragen.
Wahlergebnis
Das Ergebnis der Integrationsratswahl 2020 in Rheine kann hier eingesehen werden: Wahlergebnis Integrationsratswahl 2020 in Rheine
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landesintegrationsrates NRW:
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
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