Verwaltung
Lebendige Gewässer/ Wasserahmenrichtlinie
Zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in den einzelnen Flussgebieten wurden auf Kreisebene Umsetzungsfahrpläne mit entsprechenden Maßnahmen entwickelt und mit den Gemeinden abgestimmt. Im Umsetzungsfahrplan 2012 sind für Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet von Rheine 66 Maßnahmen beschrieben.
Mit dem Randelbach wurde nun das erste Projekt in Rheine umgesetzt. Hier ging es in erster Linie um die Schaffung der gewünschten Gewässerdurchlässigkeit. D. h. Tiere, insbesondere Fische sowie Pflanzen sollen sich mit und gegen die Strömung im Gewässer wieder frei bewegen können. Im Randelbach waren im Rahmen früherer Ausbaumaßnahmen mehrere Staustufen und eine künstliche textile Sohle verbaut worden. Diese wurden allesamt entfernt. Damit steht nun auch der Weg frei für die Entwicklung einer eigenen Gewässerdynamik.
Weiterführende Links
Wasserrahmenrichtlinie (Kreis Steinfurt)
Flußgebiete NRW (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW)
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
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