Standesamt von A - Z

Abstammungsurkunde

Ist eine ausführlichere Geburtsurkunde und wurde ausschließlich in der Zeit vom 01.07.1970 bis 31.12.2008 ausgestellt.


Adoption

Annahme einer Person als Kind. Es ist grundsätzlich zwischen der Annahme Minderjähriger und der Annahme Volljähriger zu unterscheiden. Informationen zu einer Adoption kann Ihnen die Adoptionsvermittlung geben.


Anerkennung einer ausländischen Scheidung

Entscheidungen von ausländischen Gerichten und Behörden, die deutsche Staatsangehörige betreffen, sind im deutschen Rechtsbereich nicht automatisch wirksam.


Angleichungserklärung

Ein im Ausland erworbender Name kann dem deutschen Namensrecht angeglichen werden.


Anmeldung einer Geburt

Zuständig für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Die Geburt ist innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Siehe auch "Geburtsanzeige"


Annulierung einer Ehe

Ehen können in Deutschland – unabhängig von der Dauer der Ehe - nur durch ein Gericht geschieden oder aufgehoben werden. Es besteht keine Möglichkeit, eine erfolgte Eheschließung beim Standesamt rückgängig zu machen.


Apostille

Echtheitsbestätigung einer Urkunde durch die zuständige innere Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.


Aufenthaltsbescheinigung

Bescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes über Wohnsitz und Anschrift

Aufgebot

heißt nun: Anmeldung der Eheschließung


Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Die Befreiung muss durchgeführt werden, wenn das Heimatland der Eheschließenden kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt.


Beglaubigung

Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden), die von einem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurden, dürfen von anderen Behörden nicht beglaubigt werden.
Sie sind jederzeit vom entsprechenden Standesamt neu zu erhalten.


Behördliche Namesänderung

Eine Änderung des Vor- und Familiennamens kommt nur in Frage, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt.


Bundesvertriebenengesetz

Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge


Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis, abgekürzt EFZ, ist eine amtliche Bescheinigung, dass zwischen zwei Verlobten kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. eine Eheverbot besteht.


Ehehindernis

Nicht immer darf eine Ehe geschlossen werden.
Welche Ehehindernisse es gibt, findet man im Gesetz.


Ehename

Ein Ehename ist ein gemeinsamer Familienname der Ehegatten.


Eheregister

Das Eheregister wird im Anschluss an die Eheschließung erstellt.


Eheurkunde

Die Eheurkunde ist eine Personenstandsurkunde und gibt bei gleicher Beweiskraft den aktuellen Inhalt des Eheregisters wieder.
Die Eheurkunde hat am 01.01.2009 die Heiratsurkunde abgelöst.


Einsicht in Personenstandsregister

Personenstandsregister unterliegen strengen Datenschutzvorschriften.


Familienbuch

Ein vom Standesamt angelegtes Familienregister, dass alle Daten der Ehegatten und deren Kinder enthält.


Fehlgeburt

Das Standesamt kann auf Antrag der Eltern eine standesamtliche Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.


Garantie

...für eine lange und glückliche Ehe können wir leider nicht geben!


Gebühren

Die Gebühren des Standesamtes werden aufgrund länderrechtlicher Vorschriften sowie einer Gebührensatzung des Rates der Stadt Rheine erhoben.


Geburtsanzeige

Wird zur Beurkundung der Geburt eines Kindes benötigt.


Geburtsregister

Das Geburtsregister ist die Grundlage für die Ausstellung einer Geburtsurkunde.


Geburtsurkunde

Wird aus dem Geburtsregister ausgestellt.


Gleichgeschlechtliche Ehe

Die "Ehe für Alle" kann seit dem 01.01.2017 in Deutschland geschlossen werden.


Halbbürtige Geschwister

... haben einen Elternteil gemeinsam und können keine Ehe miteinander schließen.


Heiratsurkunde

Seit dem 01.01.2009 ist das die "Eheurkunde".


Internationale Personenstandsurkunden

Neben den nationalen deutschen Personenstandsurkunden, können auch mehrsprachige Personenstandsurkunden ausgestellt werden.


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