Standesamt von A - Z

Apostille

Echtheitsbestätigung einer Urkunde durch die zuständige innere Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.

Die Apostille umfasst die Bestätigung

  • der Echtheit der Unterschrift
  • der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde  gehandelt hat
  • und ggfs. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist

Die Apostille ist direkt auf bzw. an der zu beglaubigenden Urkunde anzubringen. In einigen Ländern tritt die Apostille aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen an die Stelle der Legalisation.

Für die Apostille auf Urkunden, die vom Standesamt Rheine ausgestellt wurden, ist die Bezirksregierung Münster zuständig.



Zurück zur Ergebnisliste