Standesamt von A - Z
Apostille
Die Apostille umfasst die Bestätigung
- der Echtheit der Unterschrift
- der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat
- und ggfs. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist
Die Apostille ist direkt auf bzw. an der zu beglaubigenden Urkunde anzubringen. In einigen Ländern tritt die Apostille aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen an die Stelle der Legalisation.
Für die Apostille auf Urkunden, die vom Standesamt Rheine ausgestellt wurden, ist die Bezirksregierung Münster zuständig.
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