Standesamt von A - Z

Anmeldung einer Geburt

Zuständig für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Die Geburt ist innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Siehe auch "Geburtsanzeige"

Rechtsvorschriften

§ 18 PStG



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