Standesamt von A - Z

Aufenthaltsbescheinigung

Bescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes über Wohnsitz und Anschrift

Ist ein Eheschließender nicht in Rheine wohnhaft, ist zur Anmeldung der Eheschließung eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes erforderlich.



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