Standesamt von A - Z
Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach deutschem Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Das Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland die Ehe schließen wollen, stellt der Standesbeamte des Wohnsitzes der oder des Verlobten aus und ist 6 Monate gültig.
Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten wollen, stellt in der Regel die Heimatbehörde, ggf. auch das Konsulat aus und kann in den meisten Fällen mehrsprachig ausgestellt werden. Eine Übersetzung ist dann nicht nötig.
Rechtsvorschriften
§ 1309 BGB
§ 39 PStG
Weiterführende Links
Weitere Informationen und einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses finden Sie unter folgendem Link:
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