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Ehehindernis

Nicht immer darf eine Ehe geschlossen werden.
Welche Ehehindernisse es gibt, findet man im Gesetz.

Ein Ehehindernis ist im deutschen bürgerlichen Recht jeder Umstand, der die Ehefähigkeit eines Verlobten verhindert.

Wichtige Ehehindernisse sind:

  • fehlende Geschäftsfähigkeit
  • fehlende Ehemündigkeit
  • ein Willensmangel im Erklärungsbewusstsein und im Geschäftswillen
  • widerrechtliche Drohungen
  • Bewusstseinstrübungen
  • gesetzlichen Eheverbote

Rechtsvorschriften

§§ 1303 - 1308 BGB



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