Standesamt von A - Z
Ehehindernis
Ein Ehehindernis ist im deutschen bürgerlichen Recht jeder Umstand, der die Ehefähigkeit eines Verlobten verhindert.
Wichtige Ehehindernisse sind:
- fehlende Geschäftsfähigkeit
- fehlende Ehemündigkeit
- ein Willensmangel im Erklärungsbewusstsein und im Geschäftswillen
- widerrechtliche Drohungen
- Bewusstseinstrübungen
- gesetzlichen Eheverbote
Rechtsvorschriften
§§ 1303 - 1308 BGB
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