Standesamt von A - Z
Eheregister
Im Eheregister wird folgendes beurkundet:
- Tag und Ort der Eheschließung
- Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten
- Ort und Tag ihrer Geburt
- sowie auf Wunsch eines Ehegatten seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
- die nach der Eheschließung geführten Familiennamen der Ehegatten
- die ausländische Staatsangehörigkeit der Ehegatten
- das Recht der Namensführung
- Angaben zu einer Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten
Das Eheregister verbleibt für 80 Jahre beim Eheschließungsstandesamt und ist Grundlage für die Ausstellung von Eheurkunden.
Nach den 80 Jahren wird das Eheregister an das Stadtarchiv übergeben.
Bei Bedarf stellt das Standesamt, für Eheschließungen, die nach dem 01.01.1998 geschlossen wurden, einen beglaubigten Eheregisterauszug aus.
Jegliche Änderungen werden in dem beglaubigten Eheregisterauszug aufgeführt.
Für Eheschließungen, die vor dem 01.01.1998 geschlossen wurden, kann momentan nur eine Eheurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen zur Eheurkunde und wie Sie beim Standesamt Rheine ein Eheregister / Eheurkunde bestellen können, finden Sie unter folgendem Link:
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