Standesamt von A - Z

Familienbuch

Ein vom Standesamt angelegtes Familienregister, dass alle Daten der Ehegatten und deren Kinder enthält.

Das Familienbuch wurde seit dem 01.01.1958 (in den neuen Bundesländern seit dem 03.10.1990) bis zum 31.12.2008 für alle Eheschließungen in Deutschland im Karteikartenformat angelegt.

Bis zum 31.12.2008 konnte, für eine im Ausland erfolgte Eheschließung deutscher Staatsangehöriger, die Anlegung eines Familienbuches beantragt werden.

Seit dem 01.01.2009 ersetzt das elektronische Eheregister das Familienbuch.
Im Gegensatz zum ehemaligen Familienbuch werden im elektronischen Eheregister keine gemeinsame Kinder erfasst.



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