Standesamt von A - Z

Fehlgeburt

Das Standesamt kann auf Antrag der Eltern eine standesamtliche Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.

Rechtlich ist eine Fehlgeburt

  • eine totgeborene Leibesfrucht, bei der sich kein Merkmal des Lebens gezeigt hat
  • das Gewicht unter 500g liegt
  • und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde

Rechtsvorschriften

§ 31 Abs. 2 PStV



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