Standesamt von A - Z
Fehlgeburt
Rechtlich ist eine Fehlgeburt
- eine totgeborene Leibesfrucht, bei der sich kein Merkmal des Lebens gezeigt hat
- das Gewicht unter 500g liegt
- und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde
Rechtsvorschriften
§ 31 Abs. 2 PStV
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