Standesamt von A - Z
Gleichgeschlechtliche Ehe
Zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die vor dem 01.01.2017 eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können durch Erklärung vor dem Standesamt ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Rechtsvorschriften
§ 1353 Abs. 1 BGB
§ 17a PStG
Zurück zur Ergebnisliste