Standesamt von A - Z

Gleichgeschlechtliche Ehe

Die "Ehe für Alle" kann seit dem 01.01.2017 in Deutschland geschlossen werden.

Zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die vor dem 01.01.2017 eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können durch Erklärung vor dem Standesamt ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

Rechtsvorschriften

§ 1353 Abs. 1 BGB
§ 17a PStG



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