Förderprogramme für den öffentlichen Personennahverkehr in Rheine

Die Stadt Rheine ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet.

Als solcher erhält sie vom Land

  • Eine jährliche Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß §11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV NRW)
  • Eine ÖPNV-Pauschale aus den Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes (ehemals Fahrzeugförderung) gemäß §11 Abs. 2 ÖPNVG NRW.

Zur Förderung des ÖPNV reicht sie diese Mittel auf der Grundlage der folgenden Satzung und Richtlinie überwiegend an Verkehrsunternehmen weiter, die Leistungen im Rheiner Stadtgebiet erbringen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte aus der ortsrechtlichen Satzung bzw. Richtlinie. Die entsprechenden Antragsformulare zur Beantragung der Förderungen stehen Ihnen ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung.