Ausbildungsverkehr-Pauschale
Mit der Weitergabe der Fördermittel entsprechend der Satzung der Stadt Rheine zur Verwendung der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11 a ÖPNVG NRW vom 6.7.2016 erfolgt ein Zuschuss zu den Kosten, die den Verkehrsunternehmen durch die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs entstehen und die nicht durch entsprechende Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden.
Ziel ist die nachhaltige Absicherung des Schüler- und Ausbildungsverkehrs im ÖPNV.
Online Dienstleistungen
Antrag auf Gewährung einer Ausbildungsverkehrpauschale gemäß ÖPNVG NRW, 110 KB
Richtlinie
Satzung zur Verwendung der Ausbildungsverkehr-Pauschale, 108 KB
Adresse
Frau Maren Lütkemeyer
Telefon: 05971 939 423
Fax: 05971 939 8 423
E-Mail: Maren.Luetkemeyer@rheine.de
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17Telefon: 05971 939 423
Fax: 05971 939 8 423
E-Mail: Maren.Luetkemeyer@rheine.de
Zimmer: E.03
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr