ÖPNV-Pauschale

gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW

Die ÖPNV-Pauschale wird auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Rheine über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW weitergeleitet.

Zielsetzung dieser Richtlinie ist die Sicherstellung eines qualitativ und quantitativ attraktiven ÖPNV-Angebotes in der Stadt Rheine, das die Verkehrsunternehmen unter rein wirtschaftlichen Aspekten nicht bieten bzw. nicht halten können.

Die Förderung wird daher als Ausgleich der Kosten, die den Verkehrsunternehmen durch die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen des ÖPNV-Angebotes auf dem Stadtgebiet Rheine entstehen und die nicht durch Fahrgeldeinnahmen abgedeckt sind, gewährt. Daher bekommen sie, aufgrund dieser Förderung, einen Ausgleich für ihre Kosten gezahlt. Die Rahmenvorgaben für das ÖPNV-Angebot ergeben sich immer aus dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt.

 

Online-Dienstleistungen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ÖPNV-Pauschale, 56 KB

 

Downloads

Finanzierungsrichtlinie ÖPNV, 110 KB
Anlage 1 zur Finanzierungsrichtlinie ÖPNV, 19 KB
Anlage 2 zur Finanzierungsrichtlinie ÖPNV, 19 KB
Adresse
Frau Doris Stuckmann
Europa-Viertel am Waldhügel (ehem. Damloup-Kaserne) Gebäude 4
Mittelstraße
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 402
Fax: 05971 939 8 402
E-Mail: doris.stuckmann@rheine.de
Zimmer: E.10
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr