ÖPNV-Pauschale
Die ÖPNV-Pauschale wird auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Rheine über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW weitergeleitet.
Zielsetzung dieser Richtlinie ist die Sicherstellung eines qualitativ und quantitativ attraktiven ÖPNV-Angebotes in der Stadt Rheine, das die Verkehrsunternehmen unter rein wirtschaftlichen Aspekten nicht bieten bzw. nicht halten können.
Die Förderung wird daher als Ausgleich der Kosten, die den Verkehrsunternehmen durch die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen des ÖPNV-Angebotes auf dem Stadtgebiet Rheine entstehen und die nicht durch Fahrgeldeinnahmen abgedeckt sind, gewährt. Daher bekommen sie, aufgrund dieser Förderung, einen Ausgleich für ihre Kosten gezahlt. Die Rahmenvorgaben für das ÖPNV-Angebot ergeben sich immer aus dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt.
Der Antrag kann per Mail an: personenbefoerderung@rheine.de geschickt werden.
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ÖPNV-Pauschale, 56 KB
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Finanzierungsrichtlinie ÖPNV, 110 KBAnlage 1 zur Finanzierungsrichtlinie ÖPNV, 19 KB
Anlage 2 zur Finanzierungsrichtlinie ÖPNV, 19 KB
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