Direktvergabe Stadtverkehr Rheine
In ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträgerin ist die Stadt Rheine zudem nach § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW zuständige örtliche Behörde für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2007 (VO 1370/2007).
Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Zuständigkeitsgebiet. Hierzu hat sie im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (tenders electronic daily „TED“) eine Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370 veröffentlicht, die u.a. auf das hier abrufbare „Ergänzende Dokument“ verweist. Aus diesem ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe des Linienbündels 2 „Rheine“ ergeben sich die Einzelheiten zu den (Mindest-) Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der geplanten Direktvergabe.
Das Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine, welches Grundlage dieser Vorabinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 ist, wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom 03.12.2024 (Vorlage 472/24) angepasst.
Die Konkretisierung der Leistungen im Nahverkehrskonzept erforderte eine Anpassung des ergänzenden Dokuments zur Vorabinformation im Hinblick auf die darin enthaltenen Anforderungen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden die Anpassungen im ergänzenden Dokument über die Bereitstellung einer Dokumentenfassung im Änderungsmodus sichergestellt.
Nahverkehrskonzept Rheine, 14988 KBErgänzendes Dokument zur VAB Rheine, 300 KB