Umweltverträglichkeitsprüfung

Werden durch die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes die Zulässigkeit dieser Vorhaben vorbereitet, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalls im Bauleitplanverfahren als Umweltprüfung nach dem Baugesetzbuch durchgeführt.

Diese Umweltprüfung hat zugleich den Anforderungen einer UVP nach dem UVPG gerecht zu werden. Betroffen sind hiervon u.a. Vorhaben wie Freizeitparks, Einkaufszentren, Parkplätze und Industriezonen, sofern für sie ein Bauleitplan im bisherigen Außenbereich aufgestellt wird oder emissionsintensive technische Anlagen.

Ähnlich der Umweltprüfung nach dem Baugesetzbuch werden die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen werden in der Umweltverträglichkeitsstudie festgehalten und sind so früh wie möglich bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Im Gegensatz zur Umweltprüfung nach dem Baugesetzbuch wird bei der UVP der Beschreibung des Vorhabens sowie der Darstellung alternativer Lösungsmöglichkeiten in der Regel ein größerer Stellenwert beigemessen. Dagegen ist der Umfang der zu prüfenden Schutzgüter um die drei letztgenannten obigen Schutzgüter reduziert.

 Die UVP ist vorsorgeorientiert und ein unselbständiger Verfahrensteil.

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Herr Klaus-Dieter Twesten
Klosterstraße 14
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Fax: 05971 939 8340
E-Mail: klaus-dieter.twesten@rheine.de
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