Verwaltung

Ausländerbehörde

Der Zugang zur Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten (Mo-Do 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr, Fr 08.30 – 12.00 Uhr) möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte Vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich). 

Sollten Sie die Ausländerbehörde zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.

Hier können Sie direkt einen Online-Termin vereinbaren: Termin Online buchen

Aktuelles

Aktuelle Informationen der Landesregierung NRW zum Israel-Konflikt:  nrw-infopunkt-israel

Aktuelle Informationen für Titelinhaber/-innen nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine). Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse gelten bis zum 04.03.2025 fort.

Nähere Informationen erhalten Sie hier: aktuelle Informationen zur Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG


Aufgaben/Leistungen: