AGB`s, Anmelde- und Gebührenordnung

Liebe Eltern, liebe Teilnehmenden, liebe Interessierte,

in diesem Abschnitt findet ihr unsere Anmelde- und Gebührenordnung. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die Anmeldung erfolgt online, per Brief, E-Mail (jugendkunstschule@rheine.de) oder per Telefax. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und sind jeweils verbindlich. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird die Jugendkunstschule umgehend darüber informieren und wenn möglich und gewünscht, die jeweilige Person auf einer Warteliste vormerken. Mit der grundsätzlich per E-Mail versandten Anmeldebestätigung durch die Jugendkunstschule wird zwischen den Erziehungsberechtigten der Teilnehmenden bzw. den Teilnehmenden selbst (falls Volljährig) und der Jugendkunstschule der Stadt Rheine ein Vertrag geschlossen, durch den die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr begründet wird.

Teilnahmegebühren

Die Preise für die jeweiligen Angebote finden sich auf dieser Internetseite, dem aktuellen Programmheft sowie den aktuellen Ankündigungen. Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Preise. Vorherige Preise verlieren durch das Erscheinen eines neuen Programmheftes, einer neuen Ankündigung oder neuen Angebote ihre Gültigkeit. Ermäßigte Teilnahmegebühren gelten für Schülerinnen und Schüler, Studierende, und Münsterlandkarten-Inhaber und Inhaberinnen. Kosten für Verpflegung und Unterkunft sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird, kann die Jugendkunstschule die Veranstaltung gegen einen, die Mehrkosten deckenden, Zuschlag durchführen. Nach Zustimmung aller angemeldeten Personen, gelten dann abweichend, vom ursprünglich angebotenen Preis, die individuell vereinbarten Teilnahmegebühren.  

Zahlung der Teilnahmegebühr

Grundsätzlich wird die zu entrichtende Teilnahmegebühr in voller Höhe im Laufe des jeweiligen Semesters fällig und ist per Lastschriftverfahren (ab 2022) oder per Rechnung zu zahlen. Bei Zahlung per Lastschriftverfahren ist mit der Anmeldung die Bankverbindung anzugeben. Wird die Lastschrift vom Kreditinstitut durch eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte aus einem zu vertretenden Grund nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückgegeben, so hat diese/ dieser die dadurch entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren der Bank) zu tragen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Rücktrittsbedingungen und Stornokosten

Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung durch die Teilnehmenden kann nur in Textform (per Brief, E-Mail (jugendkunstschule@rheine.de) oder per Telefax) erfolgen. Aufgrund der entstandenen Kosten für die Jugendkunstschule Rheine bei Nichtteilnahme, wird bei einem Rücktritt, welcher erst 5 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung erfolgt, die volle Gebühr berechnet.  Dies gilt ebenfalls bei späterem Rücktritt, bei Nichtantritt oder bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung bzw. bei berechtigtem Ausschluss des Teilnehmenden. Die Berechnung der Teilnahmegebühren fällt nicht an, wenn eine dritte Person nachrückt (z. B. von der Warteliste). 

Absage von Veranstaltungen / Durchführungsabweichungen

Die Jugendkunstschule Rheine behält sich auch nach erfolgter Anmeldebestätigung vor, eine Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Dies kann insbesondere bei zu geringer Nachfrage oder Erkrankung der Kursleitung der Fall sein. In einem solchen Fall werden die gezahlten Teilnahmegebühren umgehend zurückerstattet. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Ersatz sonstiger Aufwendungen ist jedoch ausgeschlossen. Hinsichtlich des Veranstaltungsortes, des Einsatzes von Dozierenden sowie des Veranstaltungsablaufs behält sich die Jugendkunstschule Rheine Änderungen vor. Solche Durchführungsabweichungen berechtigen weder zum Rücktritt von der Veranstaltung noch zur Minderung der Teilnahmegebühr.  

Ausschluss von der Teilnahme / Ausstellung von Zertifikaten

Die Jugendkunstschule Rheine ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug, Nichterscheinen oder massiver Störung der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die/ der Teilnehmende die oben genannten Teilnahmegebühren zu tragen. Die Jugendkunstschule Rheine stellt derzeit keine Zertifikate über die Teilnahme an ihren Angeboten aus.

Haftung

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Jugendkunstschule wird eine normale physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist durch die Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen. Bestehen Zweifel an der physischen oder psychischen Belastbarkeit besteht die Verpflichtung, die Jugendkunstschule Rheine unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Haftung der Jugendkunstschule Rheine für Schäden, z. B. aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter/ Vertreterinnen oder ihrer Erfüllungsgehilfen der Jugendkunstschule zurückzuführen. Ausgenommen hiervon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall ist die Haftung der Jugendkunstschule jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.  

Sonstiges

Abweichungen und sonstige Nebenabreden zu den hier dargestellten Anmelde- und Teilnahmebedingungen bedürfen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich im geschlossenen Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. 

Anmeldebedingungen der Jugendkunstschule                                  

  1. Eine Anmeldung ist zu Beginn des jeweiligen Halbjahres bei freien Plätzen sofort möglich. Anmeldungen im Laufe des Halbjahres sind nur nach Absprache mit der Jugendkunstschule möglich. Die Ausnahme bildet hierbei die öffentliche Ankündigung (Presse, Internet) von freien Plätze. Hier ist eine Anmeldung ebenfalls sofort möglich. Generell ist eine Anmeldung nur ab dem Zeitpunkt gültig, wenn der Jugendkunstschule die vollständig ausgefüllte Anmeldung vorliegt. Erst diese vollständige Anmeldung berechtigt zur Teilnahme an den Angeboten der Jugendkunstschule Rheine.
  2. Es gilt die jeweilige Gebührenordnung des aktuellen Programms. Frühere Gebührenordnungen sind somit hinfällig. Es erfolgt kein gesondertes Informationsschreiben hierzu.
  3. Die Gebühren für die halbjährlichen Kurse werden einzeln abgerechnet und per Lastschriftverfahren (ab 2022) oder Rechnung bis Ende des Kalenderjahres erhoben.
  4. Bei Kursen (in regelmäßigen Abständen im ganzen Halbjahr stattfindendes Angebot), besteht die Möglichkeit zur kostenfreien Schnupperstunde. Hierfür müssen die Erziehungsberechtigten des interessierten Kindes/Jugendlichen, ihn oder sie für die Schnupperstunde in der Jugendkunstschule anmelden. Erfolgt nach dieser Schnupperstunde keine Abmeldung innerhalb der nächsten 5 Werktage vor der nächsten Stunde, wird die Anmeldung durch die Jugendkunstschule als rechtsverbindlich betrachtet und die Kursgebühr berechnet. Bei Angeboten, die nur temporär an 2-3 Tagen innerhalb des laufenden Programmhalbjahres stattfinden (Projekte und Ferienfreizeiten), besteht keine Möglichkeit zur Schnupperstunde.
  5. Grundsätzlich sind Anmeldungen nur online möglich.
  6. Sollten Sie eine Online-Anmeldung nicht vornehmen können (kein Internetzugang/kein PC vorhanden), melden Sie sich bitte in unserem Büro. Wir senden Ihnen einen Anmeldebogen zu, den Sie uns per Post zurückschicken können. 

Gebührenordnung Jugendkunstschule

  1. Die Stadt Rheine erhebt als Gegenleistung für die Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendkunstschule Gebühren und Sachkostenbeiträge nach den Bestimmungen dieser Satzung über die Erhebung von Gebühren.
  2. Die Gebühren für alle Angebote betragen für eine Unterrichtsstunde (60 Minuten) 1,00 Euro. Bei abweichender Dauer des Angebots, wird der Betrag entsprechend angepasst.
  3. Personen, die angemeldet wurden oder sich angemeldet haben und die, ohne sich mindestens fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung abzumelden, nicht teilnehmen, sind zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Später hinzukommende Teilnehmende haben die Gebühr für die gesamte Veranstaltung zu entrichten. Die Belegung einzelner Unterrichtsstunden in den Angeboten ist nicht möglich.
  4. Bundes- und ländergefördert Kurse, Ferienangebote und andere Veranstaltungen der Jugendkunstschule, werden in ihrem Gebührenpreis entsprechend der geförderten Gesamtsumme angepasst.
  5. Bei Vorlage einer Münsterlandkarte wird die Teilnahmegebühr um 50% ermäßigt. Sollte eine Gebührenermäßigung beansprucht werden und das Angebot ohne rechtzeitige Abmeldung nicht besucht werden, erlischt der Anspruch auf Ermäßigung.
  6. Materialkosten gehen zur Lasten der Teilnehmenden. Die Kursgebühren werden im Vorfeld bekanntgegeben und auf die Teilnahmegebühr aufgeschlagen. Die Höhe ist dabei abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden sowie dem Material (z.B. Farbe, Kostüme etc.) welches verbraucht wird. Sollte ein Angebot zusätzliche Materialkosten benötigen welche vorab nicht kalkuliert waren, wird dies direkt zwischen den Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten und den Dozierenden abgerechnet.