Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Internetseite www.rheine.de wurde 2019 neu entwickelt und entspricht den BITV 2.0- Vorgaben der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, bezüglich der digitalen Barrierefreiheit.

Die Stadtverwaltung bemüht sich seit einiger Zeit, ihren Internetauftritt so barrierearm wie möglich zu gestalten. Dementsprechend kann bereits eine weitgehend barrierefreie Internetnutzung gewährleistet werden.  Damit diese weiterhin garantiert und ausgebaut werden kann, wird die Seite stetig geprüft und bei Bedarf optimiert.

Optimierungsprozesse sind fortlaufende Prozesse. Folglich entspricht eine ausnahmslos barrierefreie Website leider nicht der Realität. Dennoch ist es unser Ziel, www.rheine.de so barrierefrei wie möglich zu gestalten.   

Wann wurde die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit erstellt?

Am 30. Juni 2020 wurde diese Erklärung erstellt bzw. überarbeitet.

Wie barrierefrei ist www.rheine.de ?

Die Stadtverwaltung orientiert sich an den vier Prinzipien - Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit- der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), um eine bedienerfreundliche Nutzung der Homepage zu gewährleisten.

Generell wird bei allen Inhalten darauf geachtet, diese möglichst verständlich zu formulieren. Zusätzlich stellt die Stadt Rheine einige Inhalte in einfacher Sprache zur Verfügung.

Die Bilder und Graphiken sind durch Tags beschriftet und können somit, mithilfe von Textbrowser-Systemen für Menschen mit beschränktem Sehvermögen in Text übersetzt werden. Die Schriftgrößen können angepasst werden und die Website passt sich automatisch dem jeweiligen Endgerät (Smartphone, Tablet, Computer) an.

Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?

Aufgrund der Vielzahl von PDF-Dokumenten, können diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Allerdings bemühen wir uns, Ihnen diesen Service so früh wie möglich anbieten zu können.

Zeitnah werden wir alle auf www.rheine.de eingebundenen Videos mit Untertiteln ausstatten.

Im Bereich der Gebärdensprache und der Vorlesefunktion mangelt es derzeit an der Bereitstellung der Informationen zu den entsprechenden Inhalten und der Navigation. Dieser Problematik sind wir uns bewusst und hoffen diese möglichst bald lösen zu können.

Außerdem ist ein Ausbau der Funktion "Leichte Sprache" auf der Homepage der Stadt Rheine geplant.

An einem elektronischen Kontaktformular mit Feedback-Mechanismus wird ebenfalls gearbeitet.

Aus technischer Sicht sind die Anforderungen des BITV 2.0 (Jahr 2019) dementsprechend größtenteils erfüllt. Wir bemühen uns stetig Barrieren abzubauen, den Webauftritt der Stadt Rheine zu verbessern und somit den Zugang zur Website für eine Vielzahl von Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Wünsche und Anregungen diesbezüglich nehmen wir gerne entgegen.

Kontaktpersonen für Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Hier können Sie per Formular Kontakt mit uns aufnehmen

Die allgemeine Telefonnummer und Kontaktadresse der Stadt Rheine

Stadt Rheine

Klosterstraße 14
48431 Rheine
Fon: 0049-5971-939-0
E-Mail: stadt@rheine.de

Frau Yvonne Deluweit

Cityhaus

Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Tel: 05971 939 985
Fax: 05971 939 8985
E-Mail: y.deluweit@rheine.de

Zimmer: 3.03

Bei technischen Problemen oder Fragen zum Internet allgemein:

Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (verantwortlich für den Internetauftritt) pressereferat@rheine.de

Frau Michaela Hövelmann 

Rathaus Stadt Rheine

Klosterstraße 14
48431 Rheine
Tel: 05971 939 248
Fax: 05971 939 8 248
E-Mail: michaela.hoevelmann@rheine.de

Zimmer: 305

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreien Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung Rheine nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Diese ist unter der Rufnummer 0211 85 34 51 oder per E-Mail (ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de) erreichbar.

Weitere Informationen über die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mags.nrw/suche?searchtext=barrierefrei&area=mais&num=10).

Weitere Informationen und Hinweise zum Thema  digitale Barrierefreiheit

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW): https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=201&bes_id=40725&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=barrierefrei#det0

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102