Menschen mit Behinderung

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)

In Rheine soll es allen Bürgern und Bürgerinnen möglich sein, selbstbestimmt am Leben teilzuhaben. Besonders Menschen mit Behinderungen sollen in allen Lebensbereichen, wie der Freizeit, der Arbeit, der Gesundheit, der Bildung und dem Wohnen entsprechend ihrer Interessen und Fähigkeiten teilhaben.

Menschen mit Behinderungen sind dabei nie auf Grund einer Erkrankung oder einer Beeinträchtigung selbst („als Person“) behindert, sondern auf Grund der Barrieren, die sie im Alltag daran hindern so zu Leben wie sie möchten oder müssen.

Die Barrieren können dabei z.B.

  • räumlich sein (z.B. da ein Mensch im Rollstuhl nicht ins Gebäude kommt),
  • visuell sein (z.B. da ein Mensch mit Sehbehinderung ein Schild nicht lesen kann),
  • sprachlich sein (z.B. da ein Text in viel zu schwerer Sprache verfasst ist),
  • akustisch sein (z.B. da ein Mensch mit Hörbehinderung im schlecht gedämmten Raum dem Gespräch nicht folgen kann),
  • kognitiv sein (z.B. da ein Gesprächspartner nur die Behinderung sieht und nicht die Persönlichkeit und Fähigkeit von der Person).

In Rheine sollen die Barrieren gemeinsam mit den Bürgern und Bürgerinnen, den Trägern und Vereinen und Selbsthilfeinitiativen, sowie den Betroffenenverbänden aufgezeigt und abgebaut werden.

Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit

Die Stadt Rheine unterstützt Träger, die Freizeitmaßnahmen und Inklusionsfördernde Maßnahmen für Menschen mit und ohne Behinderung anbieten. Der finanzielle Zuschuss richtet sich z.B. nach der Art und dem Umfang des Angebotes.

Alle Informationen zu den Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit können im folgenden Dokument gefunden werden.  

Richtlinien zur Förderung der Behindertenarbeit Stand 2019, 619 KB

Die Anträge müssen schriftlich bei Frau Raade gestellt werden.

Weitere Informationen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas) hat einen Ratgeber zum Thema Behinderung herausgegeben. Er gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben, von der Vorsorge und Früherkennung über die Schul- und Berufsausbildung und Berufsförderung bis zu steuerlichen Erleichterungen.

Ratgeber für Menschen mit Behinderungen

Dieser Ratgeber ist ebenfalls in Leichter Sprache vorhanden :

Ratgeber für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache

Adresse
Frau J. Raade
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 0160 15 71 372
Fax: 05971 939 8 598
E-Mail: j.raade@rheine.de
Zimmer: 3.01
Besuchszeiten

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