Ausschüsse und Gremien
Zu unterscheiden ist zwischen Pflichtausschüssen und freiwilligen Ausschüssen. Pflichtausschüsse sind nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zu bilden:
Pflichtausschüsse
- Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (§ 27 der Gemeindeordnung)
- Betriebsausschuss "Stadtkultur Rheine" (§ 5 Eigenbetriebsverordnung NRW)
- Betriebsausschuss "Technische Betriebe Rheine" (§ 5 Eigenbetriebsverordnung NRW)
- Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (§ 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung)
- Jugendhilfeausschuss ( § 71 Kinder- und Jugendhilfegesetzes)
- Rechnungsprüfungsausschuss (§ 57 Abs. 2 Gemeindeordnung)
- Umlegungsausschuss (§ 46 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 der 1. Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch)
- Wahlausschuss (§ 2 Kommunalwahlgesetzes)
- Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Kommunalwahlgesetz)
Daneben ist der Rat gemäß § 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung berechtigt, sogenannte freiwillige Ausschüsse zu bilden. Diese Ausschüsse beraten Entscheidungen des Rates sachverständig vor oder sind vom Rat ermächtigt worden, selbständig Entscheidungen zu treffen.
Freiwillige Ausschüsse
- Ausschuss für Schule, Bildung und Sport
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
- Bau- und Mobilitätsausschuss
- Sozialausschuss
Zu Mitgliedern der Ausschüsse werden neben den Ratsmitgliedern auch Sachkundige Bürger/-innen und Sachkundige Einwohner/-innen bestellt.
Beiträte
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Familienbeirat
- Seniorenbeirat
- 11 Stadtteilbeiräte
Für weitere Informationen zu den Beiräten und dem Integrationsrat nutzen Sie bitte die untenstehenden Links.
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 11:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
