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Ausschüsse und Gremien

Neben dem von der Bürgerschaft gewählten Rat der Stadt Rheine gibt es Ausschüsse und Gremien, die ihn bei seiner Aufgabenerledigung unterstützen.

Zu unterscheiden ist zwischen Pflichtausschüssen und freiwilligen Ausschüssen. Pflichtausschüsse sind nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zu bilden:

Pflichtausschüsse

  • Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (§ 27 der Gemeindeordnung)
  • Betriebsausschuss "Stadtkultur Rheine" (§ 5 Eigenbetriebsverordnung NRW)
  • Betriebsausschuss "Technische Betriebe Rheine" (§ 5 Eigenbetriebsverordnung NRW)
  • Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (§ 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung)
  • Jugendhilfeausschuss ( § 71 Kinder- und Jugendhilfegesetzes)
  • Rechnungsprüfungsausschuss (§ 57 Abs. 2 Gemeindeordnung)
  • Umlegungsausschuss (§ 46 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 der 1. Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch)
  • Wahlausschuss (§ 2 Kommunalwahlgesetzes)
  • Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Kommunalwahlgesetz)

Daneben ist der Rat gemäß § 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung berechtigt, sogenannte freiwillige Ausschüsse zu bilden. Diese Ausschüsse beraten Entscheidungen des Rates sachverständig vor oder sind vom Rat ermächtigt worden, selbständig Entscheidungen zu treffen.

Freiwillige Ausschüsse  

  • Ausschuss für Schule, Bildung und Sport
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
  • Bau- und Mobilitätsausschuss
  • Sozialausschuss

Zu Mitgliedern der Ausschüsse werden neben den Ratsmitgliedern auch Sachkundige Bürger/-innen und Sachkundige Einwohner/-innen bestellt.

Beiträte 

  • Beirat für Menschen mit Behinderung
  • Familienbeirat
  • Seniorenbeirat
  • 11 Stadtteilbeiräte

Für weitere Informationen zu den Beiräten und dem Integrationsrat nutzen Sie bitte die untenstehenden Links.

Zugehörige Leistung:
Adresse
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 369
05971 939 8 218
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:00 Uhr

Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 371
05971 939 8 215
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 11:00 Uhr

Di 08:30 – 12:00 Uhr

Mi 08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:00 Uhr

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