Aufgaben des Bürgermeisters
Seit dem 21. Oktober 2015 ist Dr. Peter Lüttmann, Jahrgang 1969, Bürgermeister der Stadt Rheine.
Im September 2015 wurde er bei der Bürgermeisterwahl mit 76% der Wählerstimmen als parteiloser Bewerber erstmalig zum Bürgermeister gewählt. Bis zu seinem Amtsantritt war Dr. Peter Lüttmann Sozialdezernent des Kreises Steinfurt.
Bei der Kommunalwahl am 13.September 2020, ist Dr. Peter Lüttmann mit 90,6% der Wählerstimmen in seinem Amt als Bürgermeister bestätigt worden. Er ist erneut als parteiloser Bewerber angetreten. Unterstützt wurde er dabei von der CDU Rheine sowie FDP Rheine.
Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges der gesamten Stadtverwaltung. Er ist der gesetzliche Vertreter der Stadt Rheine in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Zudem repräsentiert er Stadt und den Rat bei öffentlichen Veranstaltungen. Er ist Vorsitzender des Rates und des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses mit Stimmrecht.
Der Bürgermeister hat das Recht und die Pflicht, den Rat einzuberufen. Er setzt die Tagesordnung fest und macht sie öffentlich bekannt. Er leitet die Ratssitzungen, handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht während der Sitzungen aus.
In dringenden Fällen hat der Bürgermeister ein Entscheidungsrecht, das er gemeinsam mit einem Ratsmitglied ausüben kann. Er kann Ratsbeschlüssen widersprechen, wenn er der Meinung ist, dass diese das Wohl der Stadt gefährden. Ratsbeschlüsse, die das geltende Recht verletzen, hat er zu beanstanden.
Als Hauptverwaltungsbeamter ist der Bürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung der Rats- und Ausschussbeschlüsse zuständig. Er hat auch die Weisungen der Aufsichtsbehörde umzusetzen. Zudem erledigt er die Geschäfte der laufenden Verwaltung, sofern nicht der Rat von seinem Rückholrecht Gebrauch macht. Er entscheidet auch in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder seinen Ausschüssen übertragen wurden.
Schließlich ist der Bürgermeister Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.
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Mo 08:30 – 12:00 Uhr
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Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
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