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Abfallablagerungen

Im gesamten Stadtgebiet Rheine ist das unerlaubte Abladen von Abfall untersagt.

Abfallentsorgungsgebühren

Die Abfallentsorgungsgebühren werden im Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Rheine festgesetzt.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Teilung von Gebäuden in eigenständige Einheiten (sogenanntes Sondereigentum), zum Beispiel in Eigentumswohnungen oder einzelne Bereiche eines gewerblich genutzten Gebäudes, ist eine durch die Bauaufsicht ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung einschließlich der zugehörigen Aufteilungspläne erforderlich.

Abmeldung einer Wohnung

Sie sind umgezogen und müssen Ihre Wohnung abmelden? Die Abmeldung einer Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Rheine vorzunehmen. Sie ist jedoch nur noch in wenigen Fällen erforderlich, denn die Abmeldepflicht bei einem Umzug im Inland ist seit dem 01.06.2004 entfallen.

Adoptionsvermittlung

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Rheine für die Jugendämter des Kreises Steinfurt

Amtspflegschaft

Das Familiengericht kann für ein minderjähriges Kind eine bestellte Pflegschaft einrichten.

Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Sie sind umgezogen oder haben eine Nebenwohnung anzumelden? Die Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung erfolgt online oder beim Bürgerbüro der Stadt Rheine.

Antrag zur Baumschutzsatzung

Die Stadt Rheine hat, zum Schutz des Baumbestandes, eine Baumschutzsatzung erlassen.

Apostillen/ Beglaubigungen für Legalisationszwecke

Inländische öffentliche Urkunden werden in vielen Fällen im Ausland nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen internationalen Verfahren festgestellt worden ist.

Apparatesteuer

Auf das Ausspielen von Geld oder Sachwerten und auf das Benutzen von Apparaten im Gebiet der Stadt Rheine wird eine Steuer erhoben.

Asyl

Bearbeitung von ausländerrechtlichen Angelegenheiten von Asylbewerber/-innen und geduldeten Ausländer/-innen.

Aufenthaltstitel & allgemeine Ausländerangelegenheiten

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Aufenthaltserlaubnis und den damit verbundenen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).

Ausbildung

Bei der Stadtverwaltung Rheine arbeiten zurzeit rund 850 Beschäftigte – darunter etwa 30 Auszubildende.

Ausgleichsflächen

Ausgleichsflächen/ An- und Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke

Ausnahmegenehmigung für Großraum- und Schwertransporte

Sie möchten eine Ladung (unteilbar) mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht transportieren?

Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 30 geregelt.

Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe

Für Reparatur- und Montagearbeiten sowie Umzüge können Handwerksbetrieben folgende Ausnahmegenehmigungen für das Parken erteilt werden:

Ausschüsse & sonstige Gremien

Neben dem von der Bürgerschaft gewählten Rat der Stadt Rheine gibt es Ausschüsse und Gremien, die ihn bei seiner Aufgabenerledigung unterstützen.

Außenstelle Mesum

Das Angebot der Außenstelle Mesum umfasst alle Dienstleistungen, die Sie auch im Bürgerbüro in Rheine im Alten Rathaus erhalten.

Autowäsche/ Autoreparatur

Die Pflege und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nur bedingt erlaubt.

BAföG

Förderung der schulischen Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Bahnflächenentwicklung

Die Brachflächen der Deutschen Bahn AG im Stadtgebiet Rheine sind ein wesentlicher Baustein für eine nachhaltige Innenstadtentwicklung.

Bau öffentlicher Verkehrsflächen

Die Mitarbeiter der Technischen Betriebe Rheine begleiten geplante Maßnahmen von der Ausschreibung über den Bau bis zur Fertigstellung.

Bauaktenarchiv und Aktenauskunft

Im Bauaktenarchiv der Stadt Rheine werden die Bauakten der abgeschlossenen Bauverfahren von fast allen baurechtlich genehmigten Gebäuden in Rheine aufbewahrt.

Bauantrag, Genehmigungsverfahren gemäß § 64, 65, 66 BauO NRW 2018

In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) ist geregelt, welche Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Bauberatung

Wer bauen, umbauen oder sanieren möchte, dem stellen sich eine Vielzahl von Fragen.

Baulasten: Eintragung in das und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen.

Bauüberwachung / Bauzustandsbesichtigung

Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen sind von der Bauaufsichtsbehörde Bauüberwachungen sowie Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen.

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