Auf Antrag von Bauwilligen, Investoren, Maklern, Insolvenzverwaltern, Gutachtern usw. beurteilen die Mitarbeiter/innen einzelne Grundstücke dahingehend, ob Erschließungsbeiträge/ Kanalanschlussbeiträge bereits festgesetzt wurden oder noch zu erheben sind. Hierzu werden Bescheinigungen ausgestellt.