Integrationsrat
Was macht der Integrationsrat?
- Integration ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, daher kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft beschäftigen.
- Der Integrationsrat hat ein direktes Antragsrecht an den Rat der Stadt Rheine. Wenn der Rat oder ein anderer Ausschuss über einen Antrag des Integrationsrates berät, hat der Vorsitzende ein Rederecht.
- Der Integrationsrat hat ein eigenes Budget (11.000 €/Jahr) und entscheidet in eigener Verantwortung über die Verteilung der Mittel.
- Der Integrationsrat vergibt alle zwei Jahre einen Integrationspreis an Gruppen oder Einzelpersonen für besonders vorbildliche Integrationsleistungen.
§ 27 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO-NRW) regelt die Einrichtung von Ausländervertretungen in den Städten und Gemeinden. In Verbindung mit § 126 GO-NRW („Experimentierklausel“) wurde im November 2004 für die Stadt Rheine ein Integrationsrat als politisches Organ aller hier lebenden Zuwanderer gewählt.
Integrationsratssitzungen
Der Integrationsrat trifft sich mehrmals im Jahr. Den Sitzungskalender finden Sie unter weiterführende Links in SessionNET.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Außerdem trifft sich der Integrationsrat regelmäßig im Begegnungszentrum Mitte51 um Projekte und Sitzungen vorzubereiten.
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 957
Fax: 05971 939 8 957
E-Mail: wiebke.gehrke@rheine.de
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr