Rathäuser Rheine

Inklusion

Inklusion bedeutet: Alle Menschen einer Gesellschaft gehören zu dieser Gesellschaft. Sie nehmen an dieser selbstverständlich und uneingeschränkt teil, ohne eine bestimmte Voraussetzung dafür erfüllen zu müssen. Im Strategieprozess „Unser Rheine 2030“ verstehen wir Inklusion als ein Willkommen gegenüber Menschen unterschiedlicher gesundheitlicher Voraussetzungen.

Grundlagen für das Inklusionsverständnis

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es ist ein wichtiger Meilenstein nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für die gesamte Menschheit.

Die Konvention bestimmt näher die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und stellt klar: Diese besitzen ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe.

Das Leitbild der Behindertenrechtskonvention ist „Inklusion“: Nicht der oder die Einzelne muss sich anpassen, um teilhaben und selbst gestalten zu können. Unsere Gesellschaft muss sich öffnen, sodass Vielfalt unser selbstverständliches Leitbild wird. In dieser toleranten Gesellschaft sind alle mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen wertvoll.

Aufgaben der Inklusionsarbeit in Rheine

„Nichts über uns ohne uns!“ lautet der zentrale Grundsatz der Konvention. Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen müssen in die Umsetzung der Konvention einbezogen werden. Die (Wieder-)Einrichtung des Beirates für Menschen mit Behinderungen in Rheine ist eine Grundlage dafür, dass Menschen mit Behinderung an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mitwirken. Gemeinsam mit allen Beteiligten gilt es, die zentralen Themen zu erörtern: Die Teilhabe in Bezug auf Wohnen, Bildung, Mobilität, Zugang zu Informationen und ein selbstbestimmtes Leben sollen schrittweise eingefordert und eingerichtet werden.

In den nächsten Jahren wird das Wohnen für die unterschiedlichen Zielgruppen ein herausragendes Thema sein. Service-Wohnen, betreute Wohnformen, aber auch ganz neue Wohnformen sind zu entwickeln für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen.

Der Ausbau der Bildungslandschaft zu einer inklusive Bildungslandschaft wird weiterhin notwendig sein. Inklusiver Unterricht ist ein Mehrgewinn für alle Schülerinnen und Schüler. Dies muss als Grundsatz gelten in Kita und Tagespflege, in Grundschulen sowie in den weiterführenden Schulen und berücksichtigt werden bei der Gestaltung. Dabei muss sichergestellt werden: Alle Schülerinnen und Schüler bekommen eine (Schul-)Bildung entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wichtig ist dabei auch die Stärkung von Berufschancen.

Um all diese Herausforderungen zu meistern, müssen alle Menschen barrierefreien (!) Zugang zu den notwendigen Informationen bekommen: Neben den Einrichtungen für sehbeeinträchtigte Menschen muss auch die leichte Sprache angewendet werden.

► Spielflächenbedarfsplan

► Menschen mit Behinderung

► Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen