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Oft gefragte Services

Gewerbezentralregisterauskunft

Im Gewerbezentralregister (GZR) werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen ab einer Höhe von mehr als 200 Euro eingetragen. Geführt wird das GZR beim Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters.


Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII


Reisegewerbe: Gewerbeerlaubnis

Bei einem Reisegewerbe handelt es sich um ein nicht stehendes Gewerbe, das außerhalb einer Betriebsstätte ausgeübt wird; hierzu zählen auch Schausteller.

Ein Reisegewerbe betreibt nicht, wer Werbung macht (z. B. Flyer verteilen etc.), durch eine Telefonnummer erreichbar ist, Termine vereinbart oder auf Bestellung Waren verkauft.


Stadtinfo

Rheine ist mit rund 80.000 Einwohnern - abgesehen von Münster - die größte Stadt im Münsterland.


Wochenmärkte

Die Teilnahme an den von der Stadt Rheine veranstalteten Wochenmärkten erfordert eine Platzzuweisung durch den Marktmeister.


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