Bei einem Reisegewerbe handelt es sich um ein nicht stehendes Gewerbe, das außerhalb einer Betriebsstätte ausgeübt wird; hierzu zählen auch Schausteller.
Ein Reisegewerbe betreibt nicht, wer Werbung macht (z. B. Flyer verteilen etc.), durch eine Telefonnummer erreichbar ist, Termine vereinbart oder auf Bestellung Waren verkauft.