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Krammarkt
Grundsätzlich sind für die Krammärkte keine schriftlichen Bewerbungen erforderlich – die Ausnahme bildet der Kalte Markt. Beim Kalten Markt muss die Vergabe der Standplätze neu strukturiert werden. Es können Händler daher nur berücksichtigt werden, wenn eine schriftliche Bewerbung bis zum 31.10. eines Jahres bei den Marktmeistern des Ordnungsamtes eingegangen ist. Eine Restplatzvergabe ist am Veranstaltungstag nicht mehr vorgesehen. Ein Bescheid über die Zulassung zum Kalten Markt erfolgt etwa 4-6 Wochen vor der Veranstaltung. Damit verbunden ist auch ein Gebührenbescheid. Wir bitten Sie den Betrag vorab zu überweisen und einen Nachweis über die Zahlung mitzubringen (Kontoauszug).
Die Platzverteilung findet am Tag des Krammarktes zwischen 06:30 und 07:30 Uhr statt, eine Zuteilung ist unter anderem abhängig von der Größe des Geschäftes und der Art der angebotenen Waren.
Nicht erwünscht ist zum Beispiel der Verkauf von Waren die den Anstand verletzen, die Anstoß oder Ekel erregen, oder die Sittlichkeit oder religiösen Gefühle verletzen.
Angebotene Waren dürfen nicht im Umhergehen angepriesen werden.
Folgende Termine sind für 2024 vorgesehen:
- Krammarkt Mittwoch, 20.03.2024
- Krammarkt Mittwoch, 19.06.2024
- Krammarkt Mittwoch, 18.09.2024
- Kalter Markt Dienstag, 17.12.2024 (Dienstag vor Apostel Thomas; 21.12.)
- Kosten
Die durch den Teilnehmer zu entrichtenden Gebühren betragen zur Zeit:
- Krammarkt: 3,19€ für jeden angefangenen laufenden Meter der Standlänge für das Feilbieten von Waren aller Art pro Markttag
- Kalter Markt: 4,80€ für jeden angefangenen laufenden Meter der Standlänge für das Feilbieten von Waren aller Art pro Markttag
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
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