Verkehrswertgutachten
Jeder Eigentümer kann für sein eigenes bebautes oder unbebautes Grundstück sowie über ein Recht an einem Grundstück ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften und ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der jeweilige Eigentümer erhält stets eine Abschrift des Gutachtens. Der Verkehrswert des Objektes wird nach einer Ortsbesichtigung in nichtöffentlicher Sitzung mit Hilfe der aus der Kaufpreissammlung abgeleiteten Daten und der Bodenrichtwerte gemeinsam von mindestens drei Gutachtern des Gutachterausschusses ermittelt. Verkehrswertgutachten können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden.
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (zum Beispiel Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, gegebenenfalls einen Erbschein bei.
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und der amtlichen Grundstückswertermittlung in NRW und dem entsprechenden Tarif.
Leiter der Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Besuchszeiten
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Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
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Geschäftsstelle Gutachterausschuss
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Vorsitzende des Gutachterausschusses
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FB 5 - Verkehrswertgutachten,
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Auszug aus dem Kostentarif,
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