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Verkehrswertgutachten

Jeder Eigentümer kann  für sein eigenes bebautes oder unbebautes Grundstück sowie über ein Recht an einem Grundstück ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen.

Dieses kann zum Beispiel zum Zwecke des Erwerbs oder des Verkaufs eines Grundstückes, im Falle von Erbauseinandersetzungen oder Zugewinnermittlungen oder für steuerliche Zwecke sein. Beantragt wird dieses bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Rheine. Aber auch Behörden, Gemeinden, Gerichte, Inhaber von Rechten sowie Mieter und Pächter können Verkehrswertgutachten erstellen lassen.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften und ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der jeweilige Eigentümer erhält stets eine Abschrift des Gutachtens. Der Verkehrswert des Objektes wird nach einer Ortsbesichtigung in nichtöffentlicher Sitzung mit Hilfe der aus der Kaufpreissammlung abgeleiteten Daten und der Bodenrichtwerte gemeinsam von mindestens drei Gutachtern des Gutachterausschusses ermittelt. Verkehrswertgutachten können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden.

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (zum Beispiel Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, gegebenenfalls einen Erbschein bei.

Kosten

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und der amtlichen Grundstückswertermittlung in NRW und dem entsprechenden Tarif.


Adresse
Leiter der Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Zimmer 1.04
05971 939 8 410
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Geschäftsstelle Gutachterausschuss
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Di 08:30-12:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr

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Fr 08:30-12:00 Uhr

Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Zimmer 1.04
05971 939 8 908
Besuchszeiten

Mo 08:30-12:00 Uhr (nur telefonisch)

Di   08:30-12:00 Uhr 

Mi  08:30-12:00 Uhr

Do 08:30-12:00 Uhr (nur telefonisch)

Vorsitzende des Gutachterausschusses
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Zimmer E.21
05971 939 8 533
Besuchszeiten

Mo 08:30-12:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr

Di 08:30-12:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr

Mi 08:30-12:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr

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Merkblätter & Richtlinien
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