Dienstleistungen von A - Z
Vormundschaft
Dies kann der Fall sein, wenn
- ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann,
- die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht; ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird,
- den Eltern die elterliche Sorge durch ein Familiengericht entzogen worden ist.
Die Bestellung zum Vormund erfolgt durch das Familiengericht.
Rechtsvorschriften
BGB, SGB VIII, FamFG
Adresse
Frau Stefanie Brüggemeier
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 621
Fax: 05971 939 8 621
E-Mail: s.brueggemeier@rheine.de
Zimmer: 407
Besuchszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Herr Thomas Exler
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 146
Fax: 05971 939 8 146
E-Mail: thomas.exler@rheine.de
Zimmer: 410
Besuchszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Herr R. Fiekers
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 387
Fax: 05971 939 8 387
E-Mail: r.fiekers@rheine.de
Zimmer: 409
Besuchszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Frau Ute Laurenz
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 148
Fax: 05971 939 8148
E-Mail: ute.laurenz@rheine.de
Zimmer: 408
Besuchszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Frau Anja Wenkers
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 147
Fax: 05971 939 8147
E-Mail: anja.wenkers@rheine.de
Zimmer: 411
Besuchszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Merkblätter & Richtlinien
Zuständigkeiten im Bereich Beistandschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschussleistungen, 50 KB
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Stichwörter
Sorgerecht, Gericht, Pflegschaften, Vertretung für Kinder
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