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Antrag zur Baumschutzsatzung

Die Stadt Rheine hat, zum Schutz des Baumbestandes, eine Baumschutzsatzung erlassen.

Gegenstand der Satzung ist, den Baumbestand bzw. Bäume zur

  • Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung,
  • Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Menschen und auf Stadtbiotope,
  • Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas,
  • Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes

gegen schädliche Einwirkungen zu schützen.

Gemäß Baumschutzsatzung dürfen Bäume nicht entfernt, beschädigt oder wesentlich im Aufbau verändert werden. Zudem ist der Wurzel- und Kronenbereich zu schützen. Nicht unter diese Satzung fallen Nadelbäume, mit Ausnahme von Mammutbaumarten und Ginkgobäumen

Soll dennoch ein unter die Satzung fallender Baum gefällt werden, ist eine Fällgenehmigung erforderlich. Eine mögliche Fällgenehmigung wird mit Auflagen, insbesondere in Form von Baumersatzanpflanzungen auf dem Grundstück, erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular
  • Lageplan

 - Kosten

Das Antrags- und Genehmigungsverfahren ist für den Antragsteller/die Antragstellerin kostenlos.

Rechtsvorschriften

Adresse
Herr Klaus-Dieter Twesten
Klosterstraße 14
48432 Rheine
Telefon: 05971 939 340
Fax: 05971 939 8340
Zimmer: 401
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




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