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Antrag zur Baumschutzsatzung
Gegenstand der Satzung ist, den Baumbestand bzw. Bäume zur
- Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung,
- Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Menschen und auf Stadtbiotope,
- Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas,
- Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes
gegen schädliche Einwirkungen zu schützen.
Gemäß Baumschutzsatzung dürfen Bäume nicht entfernt, beschädigt oder wesentlich im Aufbau verändert werden. Zudem ist der Wurzel- und Kronenbereich zu schützen. Nicht unter diese Satzung fallen Nadelbäume, mit Ausnahme von Mammutbaumarten und Ginkgobäumen
Soll dennoch ein unter die Satzung fallender Baum gefällt werden, ist eine Fällgenehmigung erforderlich. Eine mögliche Fällgenehmigung wird mit Auflagen, insbesondere in Form von Baumersatzanpflanzungen auf dem Grundstück, erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Formular
- Lageplan
- Kosten
Das Antrags- und Genehmigungsverfahren ist für den Antragsteller/die Antragstellerin kostenlos.
Rechtsvorschriften
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Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
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