Dienstleistungen von A - Z
Fischereischein / Jugendfischereischein
Wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Rheine angemeldet hat, kann den Fischereischein bei der Stadt Rheine beantragen.
Voraussetzung ist die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung.
In anderen Bundesländern abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, soweit der Prüfungsbewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen hatte.
Der Fischereischein kann für ein beziehungsweise fünf Jahre ausgestellt werden.
Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Er wird erst ab Mitte Dezember für das Folgejahr verlängert.
Der Jugendfischereischein kann bis zum 16. Lebensjahr für jeweils ein Kalenderjahr beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung des Fischereischeines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung (entfällt bei Verlängerung)
- 1 Lichtbild
Für die Ausstellung des Jugendfischereischeines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- 1 Lichtbild (entfällt bei Verlängerung)
- Kosten
- Jahresfischereischein 16 Euro
- Fünfjahresfischereischein 48 Euro
- Jugendfischereischein 8 Euro
Rechtsvorschriften
Fischereigesetz NW
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
Wichtig
Vom 23.09.2024 bis zum 25.09.2024 bleibt die Außenstelle geschlossen. Ab dem 30.09.2024. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.
Zurück zur Ergebnisliste