Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the straubing.de website. Please note that Straubing has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Gewerbean-, um- und -abmeldungen

Die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes ist beim Fachbereich Recht und Ordnung/Gewerbeangelegenheiten der Stadt Rheine vorzunehmen.

Bei der Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe eines stehenden Gewerbes, einer unselbständigen Zweigstelle oder dem Betrieb einer Zweigniederlassung, kann die Gewerbemeldung schriftlich oder online beantragt werden. Die notwendigen Unterlagen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

E-Mailadresse: gewerbe@rheine.de                                   Telefon: 05971 939 323

Nicht zum Gewerbe zählen:

  • Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  • Freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel eines Miethauses)

Anzeigepflichtig sind:

  • Einzelgewerbetreibende
  •  bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaften: GbR, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • bei juristischen Personen (GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer der GmbH)

Information an andere Behörden:

Von der Gewerbeanzeige werden unter anderem Finanzamt, Arbeitsamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Registergericht, Berufsgenossenschaften informiert.

Erforderliche Unterlagen
  • Pass oder Personalausweis bei Personengesellschaften
  • Handelsregisterauszug/Gesellschaftervertrag bei juristischen Personen
Kosten

Gebühr für Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen:

  • 26,00 € für natürliche Personen (Einzelunternehmen, e.K.) und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (z.B. GbR, OHG, KG),
  • 33,00 € für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind (z.B. GmbH),
  • 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Person und
  • 15,00 € für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbemeldung für den Gewerbetreibenden.

Durch das Einholen weiterer Unterlagen (z.B. Führungszeugnis) können weitere Kosten entstehen.

Die Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei.


Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Zimmer 45
05971 939 8323
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Di  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Online-Dienste / Formulare
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto auf rheine.de haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Hinterlegung eines Benutzerprofils zur Verwendung bei registrierungspflichtigen Online-Dienstleistungen in unserem Bürgerportal (z.B. Antragstellung Online, Nutzung interaktiver Formularservices).

Sie besitzen noch kein Benutzerkonto? Dann können Sie sich hier kostenfrei registieren.

neu registrieren