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Familienbeirat
Grundsätze für die Arbeit des Familienbeirates
1. Mitglieder
Der Familienbeirat der Stadt Rheine besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern und einer Anzahl von mindestens 10 Stellvertretern.
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses beziehungsweise seine Vertretung kann beratend an den Sitzungen des Familienbeirates teilnehmen.
Die Mitglieder des Familienbeirates müssen das passive Wahlrecht für die Kommunalwahl haben (Wahlalter 18 Jahre). Um zu gewährleisten, dass alle relevanten Gruppierungen und Einzelpersonen die Möglichkeit haben, an der Arbeit des Familienbeirates mitzuwirken, wird der Familienbeirat ermächtigt, in Abstimmung mit der Verwaltung alle relevanten Gruppierungen anzuschreiben, in allen örtlichen Medien die Einrichtung des Familienbeirates bekannt zu machen und über Plakataushänge für die Mitgliedschaft zu werben.
2. Grundsätze für die künftige Arbeit
Familien- und Kinderfreundlichkeit ist eine Entwicklungsstrategie im Rahmen kommunaler und gesellschaftlicher Politik, bei der die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten verbessert werden. Sie unterstützt die Leistungsfähigkeit der Familien in ihren Kontakt- und Hilfenetzen.
Familien- und Kinderfreundlichkeit schafft im Sinne einer sozialen Strukturpolitik wichtige Voraussetzungen für ein vielseitiges wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben in der Stadt Rheine und der Region.
Mit der Einrichtung des ehrenamtlich arbeitenden Familienbeirates soll die Förderung der Familien- und Kinderfreundlichkeit und somit die Förderung von Familien als eine zentrale sozialpolitische Aufgabe der Stadt Rheine gestärkt werden.
3. Aufgaben
Er vertritt die Belange von Kindern und Jugendlichen und deren Personensorgeberechtigten. Um dies zu erreichen, besitzt der Familienbeirat über seinen Sprecher die Möglichkeit, als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss in allen wichtigen familienrelevanten Dingen angehört zu werden. Dabei arbeitet er eng mit den familienpolitisch engagierten Gruppen des gesellschaftlichen Lebens, mit den kommunalpolitischen Gremien und der Verwaltung zusammen. Darüber hinaus besitzt der Familienbeirat ein Eingaberecht an die für Eingaben zuständigen Ausschüsse.
4. Der Familienbeirat wählt mit einfacher Mehrheit einen Sprecher(in) und eine(n) Vertreter(in)für die Dauer der laufenden Ratsperiode.
Der (die) Sprecher(in) bzw. seine Vetretung nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teil.
5. Der Rat der Stadt Rheine benennt für die Dauer der derzeit laufenden Wahlperiode nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die dem Familienbeirat angehörenden Mitglieder und deren Vertreter.
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