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Europawahl

Wahltermin

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.


Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Mitgliedern (MdEP) zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt.

Das Europäische Parlament ist ein wichtiges Forum für die politische Debatte und die Beschlussfassung auf EU-Ebene. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählerinnen und Wählern in allen Mitgliedstaaten gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt.


Pressemitteilung vom 30. April 2024

Europawahl am 9. Juni 2024 - Stadt Rheine verschickt Wahlbenachrichtigungen

Möglichkeit der Briefwahl ab sofort möglich

Wahlbenachrichtigungen

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

In der 18., 19. und 20. Kalenderwoche werden die Wahlbenachrichtigungen rund 58.000 Wahlberechtigten der Stadt Rheine zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Briefes versandt.

Wahlberechtigung

In Rheine sind alle wahlberechtigt, die

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen,
  • in Rheine wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten und
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen lassen haben (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und im Ausland lebende Deutsche).

Briefwahlunterlagen

Wer am 9. Juni 2024 nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine/ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich.

Ein Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen kann mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.

Auch online ist die Beantragung eines Wahlscheins samt Briefwahlunterlagen möglich. Ein entsprechendes Formular kann bequem über den Link

www.rheine.de/briefwahl

oder den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code erreicht werden. Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ist personalisiert, sodass der Antragsteller/die Antragstellerin auf die Eingabe seiner/ihrer Daten verzichten kann; lediglich das Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift müssen eingetragen werden.

Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Rheine zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen. Auch ein Wählen ohne Wahlbenachrichtigung ist möglich.

Wichtig: Wer für eine andere Person Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nimmt, muss entsprechende schriftliche Vollmachten vorlegen.

Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch bequem direkt vor Ort vorgenommen werden. Das barrierefreie Wahlamt der Stadt Rheine befindet sich im

1. Obergeschoss des Neuen Rathauses. Geöffnet hat das Wahlamt ab sofort von montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr. Am Freitag, 24. Mai 2024, und am Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, hat das Wahlamt von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Zudem öffnet das Wahlamt an zwei Samstagen (18. Mai und 1. Juni 2024) von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Telefonisch ist das Wahlamt unter der Rufnummer 05971/939-565 und per E-Mail an wahlamt@rheine.de erreichbar.

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Herabsenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.


Wahlberechtigung

Zur Europawahl wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlberechtigten, die am 28.04.2024 in der Stadt Rheine gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverezeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche für die Europawahl wahlberechtigt, sofern sie in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht weder in Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürger/-innen können entweder in Deutschland oder im Herkunfts-Mitgliedstaat ihre Stimme abgeben. Sie können in Deutschland grundsätzlich nur dann wählen, wenn sie in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen sind.

Die erstmalige Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis erfolgt nur auf förmlichen Antrag, der bis zum 19.05.2024 bei der Gemeindebehörde der alleinigen Wohnung bzw. der Gemeindebehörde der Hauptwohnung eingehen muss. Haben Sie bereits bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Europawahl einen Antrag auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis in Deutschland gestellt, so brauchen Sie keinen erneuten Antrag zu stellen. Ihre Eintragung erfolgt dann von Amts wegen. Sollten Sie allerdings aus Deutschland weggezogen und wieder zugezogen sein, müssen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.

Sollten Sie von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen worden sein, aber in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat wählen wollen, so müssen Sie bei der zuständigen Gemeindebehörde bis zum 19.05.2024 einen förmlichen Antrag, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden, stellen.

Informationen für Deutsche im Ausland

Wahlberechtigt sind auch sogenannte Auslandsdeutsche, also Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Sie an der Europawahl teilnehmen, müssen Sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Informationen für Rückkehrende aus dem Ausland

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 29.04.2024 bis zum 19.05.2024 müssen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.


Wahlergebnisse der letzten Europawahl

Wahlergebnis der Europawahl am 26. Mai 2019

Gesamtergebnis der Europawahl


Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:

► Bundeswahlleiterin

► Europäisches Parlament

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